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Ritter
Recht - Kompetenzenregelung von Bund und Länder
Hi,
an alle die sich etwas mit "Recht" und so auskennen, hätt ich mal ne kleine Frage. Im Art.31 GG steht ja das vielfach bekannte "Bundesrecht bricht Landesrecht" - aber bei der genaueren Regelung im Art. 70 komm ich nicht weiter, weil ich da irgendwie nur die konkurrierende Regelungskompetenz und die ausschließliche Regelungskompetenz des Bundes finde - aber es doch auch Bereiche gibt, in denen die Länder die ausschließliche Regelungskompetenz besitzen und eine entsprechende Bundesnorm verfassungswidrig wäre. Wo sind diese Bereiche denn aufgezeigt?
Vielen Dank schon mal im Vorraus^^
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