Geht darum, dass ihr Anspruch auf BAföG geringer ausfällt, wenn sie bei ihren Eltern wohnt, cilence, da bestimmte Ausgaben aufgrund des gemeinsamen Haushaltes wegfallen würden. Wenn das Amt vermutet, dass falsche Angaben gemacht worden sind, haben sie das Recht, das zu prüfen und Geld zurückzufordern und die Falschangabe zu ahnden. Der Verdacht, der hier erweckt wurde, ist nun der, dass eben die Angabe der Wohnsituation vorwerfbar falsch gemacht wurde. Das ist schon eine ziemlich krasse Anschuldigung, weil es sich, wenn es denn so wäre, um einen Betrugsversuch handeln würde.