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- Meine Freundin, ihre Eltern, zwei Wohnungen und die Agentur für Arbeit
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Ehrengarde
Bei BaFöG wäre ich mir persönlich relativ unsicher, ob sie davon wirklich was für ihre Eltern abgeben müsste, selbst wenn sie bei ihnen wohnen würde, was sie anscheinend nicht tut. Das Gesetz sieht nämlich eigentlich grundsätzlich vor, dass Kinder ihren Eltern nur insoweit zu finanzieller Hilfe verpflichtet sind, wie es die Heizkosten und ähnliches betrifft. In allen anderen Punkten haben die Eltern keinen Anspruch auf das Geld ihrer Kinder (bei unter 18jährigen ist es allerdings so, dass sie nur eine bestimmte Menge an Geld ihr Eigen nennen dürfen, alles darüber würde dennoch in das Einkommen der Eltern gerechnet werden, bei älteren ist dieser Freibetrag wesentlich höher). Ansonsten spielt es natürlich eine Rolle, wo genau deine Freundin gemeldet ist. Viel Glück dabei, und am besten ist wirklich die Hilfe von einem Anwalt.
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