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  1. #41
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Selbst Studenten ohne jegliches Einkommen werden im vollen Rahmen zur Kasse gebeten.
    Wer keinen Einkommen hat,braucht nicht zahlen. Woher soll man denn das Geld nehmen?
    Soll man ein Darlehen aufnehmen, damit man die GEZ bezahlen kann?

    Ich hab ebenfalls z.Zt kein Einkommen und hab mich einfach abgemeldet.
    Also nicht befreien lassen, sondern komplett abgemeldet.

  2. #42
    Das ist ja das Problem. Sich eine gute Begründung ausdenken, wieso man keinen Fernseher, kein Radio, keinen Internetzugang, und kein Handy mit Baujahr nach 2000 oder so hat, ist schon schwer genug.

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  3. #43
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wer keinen Einkommen hat,braucht nicht zahlen. Woher soll man denn das Geld nehmen?
    Soll man ein Darlehen aufnehmen, damit man die GEZ bezahlen kann?
    Falsch. Informier dich mal genauer.

  4. #44
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Wer keinen Einkommen hat,braucht nicht zahlen. Woher soll man denn das Geld nehmen?
    Ich würde sagen: Daher, wo auch das andere Geld herkommt. Kein Einkommen bedeutet nicht, dass man mittellos ist.
    از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم به‌حیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
    حمله دیگر بمیرم از بشر — تا برآرم از ملائک بال و پر / وز ملک هم بایدم جستن ز جو — کل شیء هالک الا وجهه
    بار دیگر از ملک پران شوم — آنچه اندر وهم ناید آن شوم / پس عدم گردم عدم چو ارغنون — گویدم کانا الیه راجعون

  5. #45
    ich bräuchte diesbezüglich auch mal hilfe. ich habe vor zwei monaten einen brief erhalten, in welchem ich angeben sollte, ob und welche gerätschaften ich besitze. geschreddert. ein monat später kam ein weiterer mit dem vermerk, ich hätte das letzte schreiben nicht beantwortet. wieder geschreddert. ich hatte eigentlich gehofft, dass der zirkus endlich mal vorbei ist. tja, vor paar tagen kam der dritte , wieder mit dem vermerk, dass ich die letzten beiden schreiben nicht beantwortet hätte. nun bin ich ein wenig skeptisch, ob ich wieder nicht reagieren soll... die scheinen ja nicht aufzuhören. das problem ist: eigentlich müsste ich die rundfunkgebüren wohl bezahlen, einfach aus dem grund, da ich zwar student bin und auch bafög beziehe, aber meine wohnung nur als nebenwohnsitz angemeldet ist (zumindest wurde mir das so gesagt). was soll ich nun machen?
    nächstes problem ist, dass ich nicht direkt in einer wohnung lebe, sondern mehr in einer art hotel, das extra für studenten zur verfügung gestellt ist und da war in jedem zimmer ursprünglich ein fernseher drin - sprich die müssten theoretisch nicht mal in meine wohnung kommen, um zu sehen, dass ich rundfunkgeräte habe, da reicht es ja eigentlich, sich das vom verwalter bestätigen zu lassen (dürfen die das?). :/
    also was mach ich am besten?

  6. #46
    Als Student, der BAföG bezieht, kannst du dich befreien lassen.

    Abgesehen davon: Nach dem dritten Schreiben kommt meist ein halbes Jahr nichts mehr. Dann geht die Prozedur erneut los, das ist alles automatisiert.

  7. #47
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Als Student, der BAföG bezieht, kannst du dich befreien lassen.

    Abgesehen davon: Nach dem dritten Schreiben kommt meist ein halbes Jahr nichts mehr. Dann geht die Prozedur erneut los, das ist alles automatisiert.
    Mir wurde aber gesagt, dass ich - wenn meine Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet ist - trotzdem Rundfunkgebühren zahlen muss.

  8. #48
    Zitat Zitat von Kadaj Beitrag anzeigen
    Mir wurde aber gesagt, dass ich - wenn meine Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet ist - trotzdem Rundfunkgebühren zahlen muss.
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass dich BAföG vollständig befreit. Du musst zwar die Geräte in deinem Zweitwohnsitz anmelden, kannst dich aber von der Gebühr befreien lassen.

    Versuch in jedem Fall eine Befreiung zu erwirken, ich habe bisher gehört, dass dies auch für den Zweitwohnsitz problemlos klappt.

  9. #49
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben
    Guter Witz

  10. #50
    Zitat Zitat von Shadow Snake Beitrag anzeigen
    Kam das von einem GEZ Mitarbeiter? Falls ja, dann wird der wohl Recht haben, obwohl ich persönlich der Meinung bin, dass dich BAföG vollständig befreit. Du musst zwar die Geräte in deinem Zweitwohnsitz anmelden, kannst dich aber von der Gebühr befreien lassen.

    Versuch in jedem Fall eine Befreiung zu erwirken, ich habe bisher gehört, dass dies auch für den Zweitwohnsitz problemlos klappt.
    Ne, das meinte die Tante aus der Stadtverwaltung, als ich die damals gefragt hatte. Naja mal schaun...
    Wobei es passieren kann, dass ich Ende des nächsten Monats schon wieder ausziehe.... :/

    Werd wohl die Woche noch mal beim Bafög-Amt und der Stadtverwaltung anrufen und nachfragen.

  11. #51
    Durch den anderen Thread zur Uni, wo einer nachträglich abgelehnt wurde, da er angeblich etwas Falsches angegeben hat und nicht beweisen konnte, dass er er eventuell doch das richtige angegeben hätte, ist mal wieder mein Interesse an Rechtsfragen gestiegen.

    Wie sieht es denn eigentlich bei der GEZ aus, wenn mal zufällig einer mitbekäme, dass man Geräte hätte(man zahlt zu dem Zeitpunkt nicht). Könnte man dann einfach sagen, dass man diese vor ein paar Tagen irgendwo gebraucht gekauft hätte auf einem Flohmarkt irgendwo im Ausland oder sonstwo(so dass es kaum mehr nachprüfbar wäre, dass dem nicht so wäre)? Müsste ja theoretisch möglich sein, da in diesem Fall die GEZ ja etwas von einem will und der Mitarbeiter sicherlich Probleme haben wird, zu 100-prozentiger Sicherheit nachzuweisen, dass man das Gerät bereits früher besaß - sollten nicht irgendwelche Nachbarn oder bekannten davon wissen und etwas ausplaudern.

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