@Zelretch: Wie ist das bei dir eigentlich ausgegangen?
Und dafür machst du nen Aufstand?Zitat
Wir zahlen hier fast 25€ für Radio und TV....
Ich hab hier nen Fernseher stehen, an dem meine Konsolen angeschlossen sind. Hab keinen Reciever und ich weiß nicht mal wo die TV Buchse in meiner Wohnung ist ^^'
Oder muss die GEZ auch nachweisen dass es kein zweiter Monitor , sondern ein TV ist? ()
Wusste aber nicht dass das für den PC nur knapp 6€ sind. Ist zwar noch immer Geld, aber wenn ich einen Tag nichts esse...
Aber muss ich dann nicht für meinen Desktop Rechner und mein Subnotebook je 6€ zahlen oder wie? Hab ja auch noch ein Smartphone, dafür wollen die afair auch Geld? Das würde mir alles ziemlich teuer zu Spielen kommen. Oder will mir jemand die Empfangseinheit aus dem TV ausbauen? xD
Geändert von Zelretch (09.01.2011 um 13:55 Uhr)
Rein theoretisch mußt Du für den Fernseher trotzdem zahlen. Es zählt nicht, ob er angeschlossen ist, sondern daß er angeschlossen werden könnte. Darum heißt es in den Floskeln ja auch immer “bereitgehaltene Empfangsgeräte.” Völlig bescheuert.
Es war afaik auch so, dass man praktisch nicht mehr mit den 6€ wegkommt; sobald man Internet hat, ist der große Betrag fällig. Wir bezahlen trotzdem noch den alten, einfach auch, weil der noch damals festgelegt wurde.
Du musst nur einmal etwas anmelden. Wenn du einen PC, ein Radio, ein Smartphone und von mir aus noch ein Auto mit ner coole HiFi-Anlage und Monitoren hast, zahlst du nur einmal die 5,76€ im Monat. Teurer wirds dann nur, wenn du noch zusätzlich ein Fernsehgerät besitzt, dass für den terrestrischen Empfang geeignet wäre.
Das wenn man Internet hat automatisch der große Betrag fällig wird ist ein von der GEZ ausgenutzter Irrglaube. PC, Smartphone (und wenns sies wüssten auch die neuen Konsolen) zählen zu den neuartigen Rundfunkempfanggeräten und werden erstmal nur mit dem Radiobetrag belangt. Gibt sogar schon Richtsurteile dafür, da für den richtigen TV Empfang mit dem PC immer noch die technische Ausführung am PC vorhanden sein muss (TV Karte). Ist halt lustig, wenn die Gesetzgebung der aktuellen Technik (Video on Demand) eben noch Jahre hinterherhinkt.
Die ab 2013 (eventuell 2012) geltende Haushaltsabgabe für die GEZ kann unter Umständen auch günstiger für die Verbraucher werden. Derzeit gibt es noch keine wirkliche Regelung was einen Haushalt ausmacht. Viele Verbraucherschutzorganisationen gehen jetzt schon in die offensive und deklarieren z.B. Wohngenossenschaften oder einzelne Mietobjekte als einen Haushalt. Dies wird damit begründet, dass auch der "gesamte Haushalt" anteilig die Kosten für Müll, Reinigung, Winterdienst und ggf Kabelanschluss über die Nebenkosten mit abgerechnet wird.
Einfach mal bei euren örtlichen Verbraucherschutzorganisationen anfragen oder bei eurem Mieterbund vorlegen. Die Beteiligung an solchen Initiativen ist ja kostenlos und eventuell bringt es euch ja in Zukunft was für euer Haus. Bei uns im Mietverbund ist entsprechendes schon in die Wege geleitet wurden.
Ok, dann war ich falsch informiert. Wir haben auch noch zu diesen Konditionen unsere Verträge ausgefüllt, aber ich hab gehört, dass es sich vor 1,2 Jahren geändert hat und dass jetzt auch die neuartigen Rundfunkgeräte den vollen Preis kosten. Ist auch alles irgendwie verwirrend, ey.![]()
Vergiss halt nicht die DVB USB Sticks, also wenn da ein PC mit so einem USB Stick vorne dran rumsteht, wirds wahrscheinlich auch teuer.
Es geht nur um die Frage: Hast du in deinem Haushalt, so wie er ist, die technischen Mittel, Kabel, Geräte, um jederzeit Fernsehen wie es jeder kennt empfangen zu können? PC ohne TV Karte oder Stick sowie Fernseher der nix empfangen kann -> Nein. Also können die sich ihre 20€ sonstwohin........ Äh, ja![]()
Geändert von NeM (10.01.2011 um 01:11 Uhr)
Ein Kumpel von mir konnte der GEZ entkommen indem er die Kabeldose an der Wand von einem Techniker verplomben lassen hat und dies der GEZ mitgeteilt hat. (Anschließend hat er sich DVBT geholt) Danach musste er lediglich sagen, das er weder ein zahlungspflichtiges Handy oder Notebook (Radio) hat. Reinlassen musst man den GEZ Fahnder ohnehin noch nicht. Ich weiss nicht, ob er nun extrem viel Glück hatte das wirklich niemand mehr schauen kam oder ob das wirklich fürs erste gereicht hat (Im Falle des Falles wäre er ohnehin Stundent)
Des weiteren hast du das Recht als Schüler/Student/Sozialhilfeempfänger auf eine GEZ-Befreiung, gehe einfach mal zum Bürgerbüro und lasse dir ein Befreiungsformular aushändigen, da steht alles weitere drauf. Oder alternativ auf GEZ.de
https://www.monster-mythen.de
"Ich hatte mal ne Gastwirtschaft. Da gab es eine Auseinandersetzung zwischen einem Gast, meinem Beil und mir"
Dose verplomben ist echt nicht nötig. Wenn man der GEZ den Austritt richtig verkauft, ist das kein Glück, sondern Technik. Die leben letztendlich davon, daß keiner weiß, wie man sich korrekt abmeldet. Die ganzen Geschichten, daß man da nicht mehr rauskommt, sind massiv übertrieben. Natürlich werden die kein Schreiben anerkennen, wo einfach nur drinsteht "Ich trete aus, ich habe keinen Fernseher mehr." Dann kommen die natürlich mit den üblichen Argumenten, daß man das bitte nachweisen müßte, etc.
Das korrekte Schreiben beginnt erstmal mit einer Ausführung, daß man sich abmelden will, weil keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden (diese Formulierung ist essentiell; "ich habe keinen Fernseher" oder so reicht nicht) sowie mit einem Nebensatz, in dem man erklärt, daß man laut deutschen Gesetz nicht in der Pflicht ist, dies auch zu beweisen, und die GEZ das daher zu akzeptieren habe. Wer mag, kann da auch noch den entsprechenden Pararaphen zu erwähnen, der sich leicht googlen läßt. Dann folgt eine Ausführung, daß ab dem Erhalt dieses Schreibens die Einzusermächtigung widerrufen ist und jede weitere Abbuchung ein Vertoß gegen Paragraph soundso des Bankgesetzes (auch googlen) darstelle und sofortige rechtliche Schritte nach sich ziehen werde. Das überschüssige Geld einschließlich dem halben Monat, falls man zum 15. kündigt, sei binnen zehn Tagen zurück zu überweisen, da es sonst ebenfalls anwaltlich eingetrieben werde und die Anwaltskosten der GEZ in Rechnung gestellt würden. Schriftliche Bestätigung ist ebenfalls binnen zehn Tagen zu schicken.
Ebenfalls gut macht sich ein Passus, wo man erklärt, daß Diskussionen und Nichtanerkennen dieser Kündigung ebenfalls dazu führen, daß alle weitere Korrespondenz über einen Anwalt, der dann in Rechnung gestellt werde, ablaufen werde.
Zu diesem Schreiben fügt man dann noch das Abmeldeformular bei, das man notdürftig ausfüllt (also ohne Erklärungen, sondern einfach nur "keine Empfangseräte vorhanden" als Grund, etc.), schickt das als persönliches Einschreiben mit Rückschein (wichtig!) an die GEZ und dann darf man sich eine Woche später über Geld auf seinem Konto und Ruhe vor der GEZ freuen. Wenn die nämlich einmal wissen, daß man Ahnung von der rechtlichen Lage hat und kein leichtes Opfer ist, lassen die einen in Ruhe.![]()