Hier ne kleine Info über die Rechtslage beim Sperrmüll:
Eigentümer des Sperrmülls bleibt der, der Ihn rausstellt, nicht der Entsorger und nicht die Gemeinde!!! Erst mit der Verbringung ins Sperrmüllfahrzeug geht das Eigentum über!
Solange der Eigentümer der Wegnahme von Gegenständen aus dem Sperrmüll nicht widerspricht, kannst du dich ruhig bedienen, es ist keine Straftat, da Diebstahl ein Antragsdelikt ist!
In der Abfallwirtschaftssatzung haben nun viele Gemeinden geregelt, daß das durchsuchen von Abfällen verboten ist; du begehst also lediglich eine Ordnungswidrigkeit, für die das Ordnungsamt, nicht die Polizei, zuständig ist! Im Ernstfall stelle sie bloß: es ist ergo auch verboten, daß der Penner ein Stück Brot aus der Mülltonne holt, ebenso sind alle Pfandsammler Verbrecher! Ich ging damals vor Gericht, weil ich eine rostige Schippe mitgenommen habe! verfahren eingestellt!