mascot
pointer pointer pointer pointer

Ergebnis 1 bis 11 von 11

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Da wäre ich auch mal an ner fachkundigen Antwort interessiert. Ist ja interessant, dass Kinder "machen dürfen was sie wollen", während die Freundin von ihrem Azubi-Lohn (!) den Partner mitfinanzieren soll, die Leistungen also entsprechend gekürzt werden.

  2. #2
    Würde jetzt gerne schon schlauer sein, aber natürlich hatte das Amt heut zu - oder Pause. Ich habe keine Ahnung. Bin nicht rein gekommen und Öffnungszeiten haben sich auch rar gemacht. Werde mir dann doch mal die Nummer der zuständigen Beraterin meines Vaters geben lassen und Freitag anrufen.

    Und ja, die Gesetze sorgen schon mal für skurille Situationen. Die Sache ist ja die, dass ich dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zähle, die Frau jedoch immer. (Keine Ahnung wie das mit Freundin gehandhabt wird). Ich zähle dann nur zur Wohngemeinschaft lebe aber quasi nur in der Wohnung ohne der Familie Geld zu geben.

  3. #3
    Hier hast Du einen Link zu den U25 Standorten hier in Hamburg. Kann Dir allerdings nicht sagen wie aktuell die Infos sind, aber immerhin schonmal ein Anfang. Mittwochs hat, die ARGE zumindest, immer zu. Wenn Du bei der Beraterin Deines Vaters anrufst (denke auch mal das das die beste Lösung ist), solltest Du zusehen das es morgens ist. Nach 12:00 sind meistens die Sprechzeiten vorbei.

  4. #4
    Janz toll. U25 ist für mich nicht verantwortlich.
    Zitat Zitat
    Bitte beachten Sie!
    Kunden, die unter 25 Jahre alt sind und noch bei ihren Eltern wohnen, wenden sich bitte in Leistungsangelegenheiten an das für die elterliche Wohnung zuständige Job-Center.
    Und mein Vater ist grad nicht da, um mir die Nummer seiner Beraterin zu geben. Weiß der Himmel wo der jetzt hin ist.

  5. #5
    Eine direkte Nummer zum Sachbearbeiter ist sowieso schwer zu bekommen. Meist muss die normale Servicenummer (das ich nicht lache) angerufen werden, denn tatsächlich ist es nicht so, dass man als Betroffener (oder dessen Familie) EINEN zuständigen Sachbearbeiter hat. Ich wurde meist von einem zum anderen weitergereicht.
    Es ist auch schwierig, pauschale Antworten auf Fragen zu ALG II zu geben, die Auslegung ist wohl ämterabhängig (das Amt in Potsdam hat z.B. mal was ganz anderes errechnet als das in Rostock - bei gleichen Umständen und Angaben). Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich ein Sonderfall bin - als Stipendiatin, die mit einem Bezieher von ALG II zusammenlebte, hab ich die echt überfordert. (So wurde von meiner INDIVIDUALförderung ca. 60% (!!!) für meinen Partner angerechnet... da war ich platt...)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •