Danke, dass mit dem Kindergeld war nicht besonders Wichtig, da es um mein Einkommen durch freiberufliche Arbeit in Bezug auf das ALG II (ja, ich habe nachgefragt) ging. Das was ich jetzt aus dem Netz gefischt habe, sieht es tatsächlich so aus, wie Cilence gesagt hat. Sobald ich genug verdiene, um aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschloßen zu werden, hat mein Einkommen keinen Einfluss mehr auf das ALG II meines Vaters (dazu gehört auch das Kindergeld, welches quasi mit zu meinem Einkommen zählt). Das heißt, der Freibetrag den ich jährlich erwirtschaften darf, reduziert sich von den 8004 auf 5796 Euro im Jahr, aber es schadet meinem Vater und seinem ALG II kein Stück. Außer 30 Euro Versicherungspauschale durch den Transfer des Kindergeldes. Die Kindergeldlücke in seinem Einkommen wird aber außer den 30 Euro vom Amt auf sein ALG II gezahlt.
Morgen mach ich aber nach der Schule nochmal zum Amt, um mir das ganze noch mal bestätigten lassen zu können. Danke Deutschland, dass du es uns so einfach machst!