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Ehrengarde
Beim normalen Arbeitslosengeld musst du dir keine Sorgen machen, dann ändert es gar nichts, wenn du verdienst. Bei ALG II ist es so, dass du, soweit du 18 bist, dich im Prinzip selbst versorgen könntest. Das heißt, du musst nur genug verdienen und würdest damit nicht in die Bedarfsgemeinde gezählt werden. Allerdings werden deinem Vater dann die Anteile an Wasser, Heizung und so weiter abgezogen, die du laut Gesetz anteilig zu bezahlen hättest. Ist aber nicht so viel, genaue Angaben kann ich aber nicht machen, weil es auf die Größe eurer Wohnfläche und so ankommt. Außerdem ist es Unsinn, so wie viele sich das denken, dass dein ganzes Einkommen mitgezählt wird, dem ist nicht so. Aber wie gesagt, die Bedingung ist, dass du nicht mitgezählt wirst.
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