Ich habe mir mal von einem Bekannten der Jura als Nebenfach hat sagen lassen, dass Youtubevideos als öffentliche Vorführung gelten und du als Zuhörer nicht belangt werden kannst. Halt nur der, der sie bereit stellt. Hast du zufällig einen Notar oder Anwalt in deinem Bekanntenkreis? Falls ja, würde ich den konsultieren; er kennt sicher auch einen Kollegen der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat..

Abgesehen davon finde ich den Vergleich von Demos bei Videospielen und diesen unsäglichen 30 Sekunden-Schnipseln bei Musik extrem unpassend. Sie liefern zwar beide nur einen kleinen Teil des ganzen, allerdings kann man sich bei Demos sehr viel eher ein Bild des Spiels machen da sie das komplette/weite Teile des Gameplays und meistens wenigstens ein komplettes Level oder vergleichbares enthalten. 30 Sekunden-Schnipsel von denen ich nichtmal weiß, an welcher Stelle des Liedes sie vorkommen... also, nein. Autos kann man auch richtig probefahren, ein paar Stunden lang und ein Haus eingehend besichtigen.