Wenn es vertraglich geregelt ist, dass euer Hausmeister für den Winterdienst verantwortlich ist und er dieser Pflicht nicht sachgemäß nachkommt, kann meines Wissens nach der Hausmeister selbst und der Vermieter, der ja dafür verantwortlich ist, dass der von ihm beauftragte Hausmeister die ihm übertragene Aufgabe auch erfüllt, für eventuelle Unfälle und die daraus entstehenden Folgekosten verantwortlich gemacht werden. Die Zeiten, in denen dies gemacht werden muss, hat Bit ja schon genannt.
*noch mal den Absatz durchles*
Huch, ich höre mich an wie ein Advokat.
*Andromeda einen Eisbeutel für die Hand reich*