Zitat Zitat von Mordechaj Beitrag anzeigen
Du darfst im Bewilligungszeitraum (12 Monate) nicht über 4800 Euro à 400 Euro pro Monat verdienen, was bedeutet, dass alles, was über eine geringfügige Tätigkeit hinausgeht, nur in bestimmten Familienverhältnissen den Baföganspruch nicht drückt.
Nachlesen kannst du das auch hier:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php

Mit deinen 200 Euro bist du also auf nem sicheren Schiff.
Hängt aber auch dann auch noch vom Verdienst der Eltern und auch Geschwister (ein Kollege hat es letztens wegen der Tätigkeit einer seiner Geschwister gestrichen bekommen)...