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Original geschrieben von white chocobo
Könnte es nicht sein, dass in dem Zeitraum in dem Grandia auf dem Markt ist/war, sich die USK Gesetze eingach geändert haben, und bei z.B. der zweiten Auflage, infolge dessen dann die Altersbeschränkung verändert wurde?
Nein das geht nicht auch bei einer Zweitauflage darf die USK wenn einmal gewährt nicht geändert werden, das ist ja das gute daran.