Zum §110 BGB sei noch gesagt, dass der Fokus bei dem Paragrafen auf dem Wort "bewirkt" liegt.
Bewirken bedeutet im rechtlichen Sinne, dass der Leistungserfolg eintritt. Das ist in allen täglichen Geschäften wie beispielweise dem Kauf einer Currywurst der Fall, da man durch das Zahlen des Geldes seinen Teil der Leistung bewirkt hat. Bei Ratengeschäften oder Verträgen, bei denen man monatlich bezahlen muss, bewirkt man die Leistung nicht durch einmaliges Zahlen einer einzigen Rate.

Insofern hat Whiz-zarD mit seinen Ausführungen schon recht.