§110 sagt nichts über das Unterschreiben von Verträgen.
Hier greift §108
§110 sagt nichts über das Unterschreiben von Verträgen.
Hier greift §108
Meiner laienhaften Meinung aber schon, immerhin ist doch wortwörtlich von einem Vertrag die Rede..?
Ich bin schon 19 und damals war ich 18, aber wenn ich behaupte erst 16 zu sein würde, dass dann gehen? XD
Vielleicht stand das im Kleingedruckten, aber die hätten doch wenigstens vor Ablauf der Testzeit eine Warnung schicken können, dass es bald kostenpflichtig ist >.<
Bei einer anderen Seite war das auch so, nach Ablauf der Testzeit konnte man wählen, ob man es weiter gegen Bezahlung nutzen will oder es eben nicht nutzen will....
Ich find das ziemlich gemein
Naja da werd ich wohl doch bezahlen und nie wieder irgendwo meine echte Adresse angeben ._.
Ich nicht. Du hast nicht richtig gelesen und einen Dienst gegen Transferleistung angefordert. GMX hat seine Verpflichtungen erfüllt und verlangt dafür jetzt Geld. Und zwar völlig zu recht.
@ Whiz: Ich will das Thema jetzt eigentlich nicht weiter auswalzen, aber nach meinem Dafürhalten stellt §110 eine Ausnahme von der Regelung durch §108 dar. Andernfalls könnte sich etwa ein 17-jähriger ohne elterliche Einwilligung nicht einmal an der Frittenbude eine Currywurst holen.
Doch, eine Currywurst kann er sich damit kaufen, dafür ist §110 nämlich auch gedacht, aber eben keine Verträge unterschreiben, die über eine gewisse Laufzeit laufen. Hier greift §108.
http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/
genau das hat NPC auch gesagt
Yukari: Das ist gang und gebe bei sowas. Und läuft immer so. Auch außerhalb des Internets (bsp. Zeitschriften usw.) - also gewöhn dich dran![]()
cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم بهحیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
حمله دیگر بمیرم از بشر — تا برآرم از ملائک بال و پر / وز ملک هم بایدم جستن ز جو — کل شیء هالک الا وجهه
بار دیگر از ملک پران شوم — آنچه اندر وهم ناید آن شوم / پس عدم گردم عدم چو ارغنون — گویدم کانا الیه راجعون
Nein, eben nicht. §110 ist nunmal keine Erweiterung der Geschäftsfähigkeit, sondern eine kleine Erleichterung.
Der sagt lediglich aus, dass Verträge im Vorwege bezahlt werden müssen, damit sie rechtskräftig sind. Ansonsten könnten die Eltern in der Tat das Geld, für eine verspeiste Currywurst zurückverlangen, weil sie evtl. nicht wollten, dass ihr Sprössling eine Currywurst, von seinem Taschengeld kauft. Verträge, die unterschrieben werden müssen oder die sogar eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die man periodisch bezahlt, sind mit §110 nicht abgedeckt. Hier greift weiterhin §108 und man benötigt eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Theoretisch dürfte ein Minderjähriger sich nicht einmal bei GMX freeMail oder sogar hier im Forum anmelden, ohne die Erlaubnis seiner Eltern, da mit dem Abschicken der Registrierung ein Vertrag unterschrieben wurde. Wenn ein Minderjähriger ein Vertrag unterschreibt, ist dieser schwebend unwirksam. D.h. erst der gesetzliche Vertreter entscheidet darüber, ob der Vertrag wirksam ist oder nicht.
Abgesehen davon, dass ich mich bei Freierfall verlesen habe und deshalb meine Antwort deine Frage verfehlt hat:
Mit 18 Jahren, die Yukari nach eigener Aussage bei Vertragsabschluss hatte, ist man nicht mehr minderjährig, foglich kann GMX völlig rechtens Geld verlangen, genau wie zitierte Aussage das darstellte.
از جمادی مُردم و نامی شدم — وز نما مُردم بهحیوان سرزدم / مُردم از حیوانی و آدم شدم — پس چه ترسم؟ کی ز مردن کم شدم؟
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Zum §110 BGB sei noch gesagt, dass der Fokus bei dem Paragrafen auf dem Wort "bewirkt" liegt.
Bewirken bedeutet im rechtlichen Sinne, dass der Leistungserfolg eintritt. Das ist in allen täglichen Geschäften wie beispielweise dem Kauf einer Currywurst der Fall, da man durch das Zahlen des Geldes seinen Teil der Leistung bewirkt hat. Bei Ratengeschäften oder Verträgen, bei denen man monatlich bezahlen muss, bewirkt man die Leistung nicht durch einmaliges Zahlen einer einzigen Rate.
Insofern hat Whiz-zarD mit seinen Ausführungen schon recht.
OK, mein Fehler. In der Tat wird im §110 auch von Verträgen gesprochen.
§108 besagt aber, dass die letzte Entscheidung über ein Vertrag weiterhin bei den Eltern (bzw. bei dem gesetzlichen Vertreter) liegt.
Wenn sie den Vertrag nicht einwilligen, bleibt der Vertrag nichtig und für die Nichteinwillung reicht ein formloses Schreiben.
Das sollte man im Internet sowieso nicht machen.