Nein, eben nicht. §110 ist nunmal keine Erweiterung der Geschäftsfähigkeit, sondern eine kleine Erleichterung.
Der sagt lediglich aus, dass Verträge im Vorwege bezahlt werden müssen, damit sie rechtskräftig sind. Ansonsten könnten die Eltern in der Tat das Geld, für eine verspeiste Currywurst zurückverlangen, weil sie evtl. nicht wollten, dass ihr Sprössling eine Currywurst, von seinem Taschengeld kauft. Verträge, die unterschrieben werden müssen oder die sogar eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die man periodisch bezahlt, sind mit §110 nicht abgedeckt. Hier greift weiterhin §108 und man benötigt eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Theoretisch dürfte ein Minderjähriger sich nicht einmal bei GMX freeMail oder sogar hier im Forum anmelden, ohne die Erlaubnis seiner Eltern, da mit dem Abschicken der Registrierung ein Vertrag unterschrieben wurde. Wenn ein Minderjähriger ein Vertrag unterschreibt, ist dieser schwebend unwirksam. D.h. erst der gesetzliche Vertreter entscheidet darüber, ob der Vertrag wirksam ist oder nicht.

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