Ja, da die Höhe der zur Verfügung gestellten Mitteln (sprich das Taschengeld) nicht gesetzlich geregelt ist.
AFAIK gibt es aber eine Begrenzung, ab wann eine elterliche Zustimmung von Nöten ist. Da müsste ich dann nochmal meine Unterlagen durchfühlen.
Außerdem sind Jugendliche unter 18 nicht befugt, alleine einen Vertrag zu unterschreiben. Dafür benötigt man immer eine elterliche Zustimmung. Wenn Yukari aber noch unter 18 Jahre alt sein sollte, ist der Vertrag somit nichtig.