Oh man, hier sind wieder Spezialisten unterwegs. §110 BGB.
Lehrgeld zahlen, in Zukunft lesen.
Oh man, hier sind wieder Spezialisten unterwegs. §110 BGB.
Lehrgeld zahlen, in Zukunft lesen.
Abgesehen davon ist Yukari nach Profil auch seit ein paar Monaten 19.
Gilt da das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? Ich weiß ja nicht, wie lang man braucht um von 30 Euro auf 100 zu kommen.
Dito.
Dennoch können die Eltern weiterhin von dem Vertrag zurücktreten, wenn ihnen dieser nicht gefällt.
Der §110 des BGB erweitert nicht die Geschäftsfähigkeit, sondern soll diese Erleichtern, da man dann nicht für jeden Vertrag eine Zustimmung braucht. (Sofern diese Person noch nicht volljährig ist)
Ja, da die Höhe der zur Verfügung gestellten Mitteln (sprich das Taschengeld) nicht gesetzlich geregelt ist.
AFAIK gibt es aber eine Begrenzung, ab wann eine elterliche Zustimmung von Nöten ist. Da müsste ich dann nochmal meine Unterlagen durchfühlen.
Außerdem sind Jugendliche unter 18 nicht befugt, alleine einen Vertrag zu unterschreiben. Dafür benötigt man immer eine elterliche Zustimmung. Wenn Yukari aber noch unter 18 Jahre alt sein sollte, ist der Vertrag somit nichtig.
Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht, §110 sagt im Endeffekt genau das Gegenteil. Kannst du Ross und Reiter nennen, die diese Regelung aufheben sollen?
§110 sagt nichts über das Unterschreiben von Verträgen.
Hier greift §108
Meiner laienhaften Meinung aber schon, immerhin ist doch wortwörtlich von einem Vertrag die Rede..?
Ich bin schon 19 und damals war ich 18, aber wenn ich behaupte erst 16 zu sein würde, dass dann gehen? XD
Vielleicht stand das im Kleingedruckten, aber die hätten doch wenigstens vor Ablauf der Testzeit eine Warnung schicken können, dass es bald kostenpflichtig ist >.<
Bei einer anderen Seite war das auch so, nach Ablauf der Testzeit konnte man wählen, ob man es weiter gegen Bezahlung nutzen will oder es eben nicht nutzen will....
Ich find das ziemlich gemein
Naja da werd ich wohl doch bezahlen und nie wieder irgendwo meine echte Adresse angeben ._.
Ich nicht. Du hast nicht richtig gelesen und einen Dienst gegen Transferleistung angefordert. GMX hat seine Verpflichtungen erfüllt und verlangt dafür jetzt Geld. Und zwar völlig zu recht.
@ Whiz: Ich will das Thema jetzt eigentlich nicht weiter auswalzen, aber nach meinem Dafürhalten stellt §110 eine Ausnahme von der Regelung durch §108 dar. Andernfalls könnte sich etwa ein 17-jähriger ohne elterliche Einwilligung nicht einmal an der Frittenbude eine Currywurst holen.
Doch, eine Currywurst kann er sich damit kaufen, dafür ist §110 nämlich auch gedacht, aber eben keine Verträge unterschreiben, die über eine gewisse Laufzeit laufen. Hier greift §108.
http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/
genau das hat NPC auch gesagt
Yukari: Das ist gang und gebe bei sowas. Und läuft immer so. Auch außerhalb des Internets (bsp. Zeitschriften usw.) - also gewöhn dich dran![]()
cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise
OK, mein Fehler. In der Tat wird im §110 auch von Verträgen gesprochen.
§108 besagt aber, dass die letzte Entscheidung über ein Vertrag weiterhin bei den Eltern (bzw. bei dem gesetzlichen Vertreter) liegt.
Wenn sie den Vertrag nicht einwilligen, bleibt der Vertrag nichtig und für die Nichteinwillung reicht ein formloses Schreiben.
Das sollte man im Internet sowieso nicht machen.