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  1. #1
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Die Frage ist, hast Du dieses Abo wissentlich abgeschlossen, oder nicht. D.h. hast Du, unabhängig davon, ob Du wußtest, daß Du nach diesen 30 Tagen kündigen mußt oder nicht, den AGB, in denen das irgendwo vermerkt sein muß, zugestimmt, oder hast Du Dich wirklich für eine kostenlose Email angemeldet und dieses Abo wurde sozusagen ohne Dein Wissen hinzugefügt?

    Trifft ersteres zu, dann ist GMX im Recht und Du mußt zahlen. Du kannst natürlich zum Anwalt rennen und das anfechten, aber es wird Dir nichts bringen. Wenn letzteres zutreffen sollte, dann hast Du ziemlich gute Chancen, mit einem anwaltlichen Schreiben aus der Sache rauszukommen ohne etwas zu zahlen.

  2. #2
    Bei sowas muss man meist gar nicht den teuren Anwalt konsultieren (außer man hat natürlich eine Rechtschutzversicherung, die das abdeckt).
    Ein wohlformulierter Brief mit ein paar relevanten Paragraphenzitaten tut es meist schon.

    Da das GMX ist und kein "Betrügerverein" (also die wirklichen, die es darauf anlegen) hat Yukari aber wohl eher einfach nur nicht richtig gelesen. Sicherlich stand irgendwo, dass es sich um ein Premium-Abo handelt, das in den ersten Monaten kostenlos ist, und nicht eine komplett kostenlose Testmöglichkeit.

    Sowas sollte dann auch schon während der Anmeldung dort stehen, vielleicht als Fußnote. Tief in AGBs wühlen muss man eigentlich nicht.

    Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass wenn Yukari noch nicht 18 ist, sie ohne rechtliche Konsequenzen von dem Vertrag zurücktreten kann, da sie gar keinen ohne elterliche Zustimmung hätte abschließen dürfen. Bei 18 und älter sollte so schnell wie möglich bezahlt werden und gekündigt. Da gibt es kein Entrinnen mehr.

  3. #3
    Zitat Zitat von Tyr Beitrag anzeigen
    Sowas sollte dann auch schon während der Anmeldung dort stehen, vielleicht als Fußnote. Tief in AGBs wühlen muss man eigentlich nicht.
    Sollte man aber. Ganz ehrlich: wenn man sich irgendwo anmeldet, wo es mit echten Daten zugeht und auch theoretisch um Geld geht, dann ist es einfach nur fahrlässig, die AGB nicht zu lesen.
    Das ist ja letztendlich so, als würde ich irgendeinen Vertrag unterschreiben ohne zu lesen, was drinsteht.

    Wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, dann würde ich vielleicht einfach mal bei GMX anrufen—die haben ja sicher eine Kundenbetreuung oder so. Wie Tyr ja schon richtig sagte, ist das nicht per se ein Betrügerverein, und wenn man dem Kundenservice die Situation schildert, vielleicht mit dem Hinweis, daß der Vertragspartner noch minderjährig ist, dann sind die vielleicht kulant und lassen das einfach gut sein. Schaden kann's ja nicht.

  4. #4
    Bin mir ziemlich sicher, dass das irgendwo dransteht, dass der Vertrag automatisch weiterläuft, wenn man sich nicht abmeldet (muss man nicht sogar im Voraus schon eine Kontonummer zum Abbuchen der Kosten angeben?). Deswegen hab ich auch immer die Finger davon gelassen... Wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als zu zahlen und das Ganze als Lektion für die Zukunft zu betrachten.

  5. #5
    Konnte man nicht mal da raus kommen, wenn man unter 18 war (oder ne kleine Schwester oder so verantwortlich gemacht hat)?

  6. #6
    Zitat Zitat von Tyr Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass wenn Yukari noch nicht 18 ist, sie ohne rechtliche Konsequenzen von dem Vertrag zurücktreten kann, da sie gar keinen ohne elterliche Zustimmung hätte abschließen dürfen. Bei 18 und älter sollte so schnell wie möglich bezahlt werden und gekündigt. Da gibt es kein Entrinnen mehr.
    Oh man, hier sind wieder Spezialisten unterwegs. §110 BGB.

    Lehrgeld zahlen, in Zukunft lesen.

  7. #7
    Abgesehen davon ist Yukari nach Profil auch seit ein paar Monaten 19.
    Gilt da das Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses? Ich weiß ja nicht, wie lang man braucht um von 30 Euro auf 100 zu kommen.

  8. #8
    Werden Mahngebühren sein, da kann das recht schnell gehen.

  9. #9
    Zitat Zitat von NPC Fighter Beitrag anzeigen
    Oh man, hier sind wieder Spezialisten unterwegs.
    Dito.
    Dennoch können die Eltern weiterhin von dem Vertrag zurücktreten, wenn ihnen dieser nicht gefällt.
    Der §110 des BGB erweitert nicht die Geschäftsfähigkeit, sondern soll diese Erleichtern, da man dann nicht für jeden Vertrag eine Zustimmung braucht. (Sofern diese Person noch nicht volljährig ist)

  10. #10
    Sicher, dass das bei einem Gegenstandswert von 30 € im Jahr funktioniert?

  11. #11
    Ja, da die Höhe der zur Verfügung gestellten Mitteln (sprich das Taschengeld) nicht gesetzlich geregelt ist.
    AFAIK gibt es aber eine Begrenzung, ab wann eine elterliche Zustimmung von Nöten ist. Da müsste ich dann nochmal meine Unterlagen durchfühlen.
    Außerdem sind Jugendliche unter 18 nicht befugt, alleine einen Vertrag zu unterschreiben. Dafür benötigt man immer eine elterliche Zustimmung. Wenn Yukari aber noch unter 18 Jahre alt sein sollte, ist der Vertrag somit nichtig.

  12. #12
    Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht, §110 sagt im Endeffekt genau das Gegenteil. Kannst du Ross und Reiter nennen, die diese Regelung aufheben sollen?

  13. #13
    §110 sagt nichts über das Unterschreiben von Verträgen.
    Hier greift §108

  14. #14
    Meiner laienhaften Meinung aber schon, immerhin ist doch wortwörtlich von einem Vertrag die Rede..?

  15. #15
    Ich bin schon 19 und damals war ich 18, aber wenn ich behaupte erst 16 zu sein würde, dass dann gehen? XD
    Vielleicht stand das im Kleingedruckten, aber die hätten doch wenigstens vor Ablauf der Testzeit eine Warnung schicken können, dass es bald kostenpflichtig ist >.<
    Bei einer anderen Seite war das auch so, nach Ablauf der Testzeit konnte man wählen, ob man es weiter gegen Bezahlung nutzen will oder es eben nicht nutzen will....
    Ich find das ziemlich gemein
    Naja da werd ich wohl doch bezahlen und nie wieder irgendwo meine echte Adresse angeben ._.

  16. #16
    Zitat Zitat von Yukari Beitrag anzeigen
    Ich find das ziemlich gemein
    Ich nicht. Du hast nicht richtig gelesen und einen Dienst gegen Transferleistung angefordert. GMX hat seine Verpflichtungen erfüllt und verlangt dafür jetzt Geld. Und zwar völlig zu recht.

    @ Whiz: Ich will das Thema jetzt eigentlich nicht weiter auswalzen, aber nach meinem Dafürhalten stellt §110 eine Ausnahme von der Regelung durch §108 dar. Andernfalls könnte sich etwa ein 17-jähriger ohne elterliche Einwilligung nicht einmal an der Frittenbude eine Currywurst holen.

  17. #17
    Zitat Zitat von NPC Fighter Beitrag anzeigen
    @ Whiz: Ich will das Thema jetzt eigentlich nicht weiter auswalzen, aber nach meinem Dafürhalten stellt §110 eine Ausnahme von der Regelung durch §108 dar. Andernfalls könnte sich etwa ein 17-jähriger ohne elterliche Einwilligung nicht einmal an der Frittenbude eine Currywurst holen.
    Doch, eine Currywurst kann er sich damit kaufen, dafür ist §110 nämlich auch gedacht, aber eben keine Verträge unterschreiben, die über eine gewisse Laufzeit laufen. Hier greift §108.
    http://www.verbraucherrechtliches.de...en-irrelevant/

  18. #18
    OK, mein Fehler. In der Tat wird im §110 auch von Verträgen gesprochen.
    §108 besagt aber, dass die letzte Entscheidung über ein Vertrag weiterhin bei den Eltern (bzw. bei dem gesetzlichen Vertreter) liegt.
    Wenn sie den Vertrag nicht einwilligen, bleibt der Vertrag nichtig und für die Nichteinwillung reicht ein formloses Schreiben.

    Zitat Zitat von Yukari Beitrag anzeigen
    Naja da werd ich wohl doch bezahlen und nie wieder irgendwo meine echte Adresse angeben ._.
    Das sollte man im Internet sowieso nicht machen.

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