Wenn wir ein halbwegs funktionierendes Arbeitsschutzrecht haben, sollte man einen Arbeitgeber vermutlich dafür auch noch verklagen können. :]
Ich bin mir ziemlich sicher, schon von Fällen gehört zu haben, wo ein ehemaliger Arbeitgeber einem Gewerkschafter in der Hinsicht schaden wollte und damit ziemlich auf sein Gesicht gefallen ist. Gewerkschaftsarbeit ja auch eine Art der "Auflehnung".![]()