Wenn du schon mlt Regelungen kommst, dann führe ich die Regelung auf, dass ein Mensch am Tag max. 13 Stunden arbeiten darf. Dann muss er eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten (§ 5 ArbZG) . Wenn du dann in der Spät- oder sogar Nachtschicht arbeitest, hättest du am Tage genug Zeit gehabt, einzukaufen. Und ja, ich habe auch mehrere Jahre im Schichtdienst gearbeitet und ich weiß, wovon ich da rede. In meiner Familie arbeiten zwei als Krankenschwestern. Also medizinischer Dienst und beide bekommen Ausgleichstage. Eine von den beiden macht jetzt sogar noch nebenbei ein Fernstudium und hat dennoch genug Zeit, in Ruhe einzukaufen. Also möglich ist vieles.