Zitat
1993 veröffentlichte die US-amerikanische Historikerin Deborah Lipstadt ihr Buch Denying the Holocaust.[31] Darin erwähnte sie Irving als „authentischen Holocaustleugner“. Als eifriger Bewunderer Hitlers habe er behauptet, dieser habe „mehrfach die Hand ausgestreckt, um den Juden zu helfen“ und sei im Dritten Reich ihr „größter Freund“ gewesen. Historiker hätten ihm vorgeworfen, „nach Belieben zu seinem eigenen Vorteil Sachverhalte zu verfälschen und Dokumente zu manipulieren, […] um zu historisch unhaltbaren Schlussfolgerungen gelangen zu können, vor allem, sobald es um eine Entschuldigung Hitlers geht.“ Er empfinde sich als Hitlers persönlichen Erben.[32]
Nachdem der Londoner Penguin-Verlag Lipstadts Buch 1995 in Großbritannien veröffentlichte, behauptete Irving, er sei darin verleumdet worden, obwohl Lipstadt nur seine eigenen Aussagen und belegte Urteile von Historikern darüber zitiert hatte. Er forderte die Verlagsleitung auf, die Verbreitung des Buches einzustellen. Als diese darauf nicht einging, strengte er 1996 eine Verleumdungsklage gegen die Autorin und ihren Verlag an, um die Weiterverbreitung ihres Buchs gerichtlich zu verhindern.[33] Da in Großbritannien bei Verleumdungsklagen die Angeklagten die Beweislast tragen, mussten Lipstadt und ihr Verlag die Richtigkeit ihrer Aussagen über Irving nachweisen.
In dem mehrjährigen Prozess zog die Verteidigung Gutachter für drei Themenbereiche heran. Im ersten Bereich zeigten die Historiker Christopher Browning und Peter Longerich nochmals die Tatsachen des Holocaust auf.[34] Der niederländische Architekturexperte Robert Jan van Pelt bewies die Existenz der Gaskammern in Auschwitz.[35] Der Westberliner Professor Hajo Funke begutachtete Irvings Vernetzung in der revisionistischen und neonazistischen Szene.[36] Der Historiker Richard J. Evans untersuchte Irvings Quellengebrauch und wies nach, dass er eindeutige Quellen ignorierte, andere hingegen entstellte oder fehldeutete, um seine Thesen zu untermauern.[37] Evans durfte nach britischem Recht sämtliche Unterlagen, Korrespondenzen und Vorentwürfe Irvings aus dessen Privatarchiv anfordern und so seinen Umgang mit seinen Quellen prüfen. So konnte er seine Auslassungen, falsche Übersetzungen und Datierungen, Kontextmissachtungen, willkürliche Kombinationen von Textteilen und Fehldeutungen im Detail nachweisen.[38] Weitere Zeugen der Verteidigung waren der Militärhistoriker John Keegan und der israelische Holocaustforscher Yehuda Bauer. Irving, der sich ohne Anwalt selbst verteidigte, beschimpfte sie im Prozess als Lügner und behauptete, es seien „auf der Rückbank von Edward Kennedy’s Auto in Chappaquiddick mehr Menschen gestorben als in Auschwitz“.[39]
Zu den Dokumenten der Verteidigung gehörten auch Tagebuchnotizen Adolf Eichmanns aus dem Staatsarchiv Israels, deren Einsicht Irving jahrelang verlangt hatte, um zu beweisen, dass Hitler den Holocaust nicht befohlen habe. Sie bestätigten jedoch Eichmanns Aussage in seinem Prozess von 1961, Heydrich habe ihm Ende 1941 einen mündlichen Führerbefehl zur Judenvernichtung weitergegeben.[40]
Am 11. April 2000 wies der Londoner High Court of Justice Irvings Klage endgültig ab. In der Urteilsbegründung sah Richter Charles Gray den Vorwurf der Fälschung gegen Irving in 19 Fällen als bewiesen an und fasste zusammen:[39]
„Er ist ein rechtsextremer Pro-Nazi, Polemiker, Antisemit und Rassist, der sich mit Rechtsextremisten zusammen tut, um den Neonazismus zu fördern.“
Gray bestätigte, dass Irving öffentlich als „Lügner“, „Geschichtsfälscher“, „Antisemit“ und „Rassist“ bezeichnet werden darf.[41] Irving musste die Prozesskosten von 2,5 Millionen britischen Pfund (nach damaligem Wechselkurs heute etwa 4.172.000 Euro) tragen, was ihn wirtschaftlich ruinierte. Sein Berufungsverfahren scheiterte 2001. Versuche des Verlages, seine Prozesskosten von Irving zurückzuerhalten, scheiterten an dessen Mittellosigkeit.
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