Naja, Supermike... im Grunde gehts da mehr oder weniger nur um den Feiertagszuschlag am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie den am 1.1... der Rest zählt ja alles nicht als Feiertag und verursacht da auch für den Arbeitgeber im Grunde keine Mehrkosten.
Uns übrigens... du stehst noch nicht auf der Anmeldeseite![]()