Wenn du keine eidesstattliche Erklärung abgeben musst, dich nicht an einer anderen Universität zu immatrikulieren, sollte das ohne Probleme mit Frist zum 1.10. möglich sein. Bezahltes Geld bekommst du für alle Leistungen, die du nicht in Anspruch genommen hast (Studiengebühren, Semesterticket &c.) zurück; Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren wirst du also im Fall der Fälle einbüßen.
Übrigens:
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