Weil ichs grad gesehen habe, bzw. wegen meinem Freund drüber gestolpert bin:

In BaWü gilt eine total neue Befreiungsregelung für die Studiengebühren: Wenn die Familie 3 Kinder hat, darf eines davon kostenlos studieren. Egal was die anderen beiden machen, hauptsache die haben diese Befreiung noch nicht in Anspruch genommen.

Hier in Bayern geht das nur wenn die Geschwister Kinder sind, Kindergeld erhalten, oder ebenfalls Studiengebühren zahlen bzw. Zivi ableisten.

Gibt es in anderen Bundesländern ähnliche Sonderregelungen? Wird sich bei den Landtagswahlen im März in BaWü evtl sogar groß was ändern (keine Gebühren, für niemanden?)

Ich bin grad echt am überlegen ob man da nicht mal von einer Uni zur andern springen soll... grade wenn der Master bei einer anderen Uni thematisch attraktiver ist und weniger Studenten sich auf mehr Profs verteilen.