Zitat Zitat von Cuzco Beitrag anzeigen
Aber wie Kant schon gesagt hat, die Freiheit eines einzelnen solle nur so weit gehen, solange kein anderer zu Schaden komme.
Zitat Zitat von §1 der StVO (Straßenverkehrsordnung)
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Kommt ja so ziemlich dem Kant nahe.