Die Fachhochschulreife wird in NRW üblicherweise von allen Beteiligten als Fachabitur bezeichnet, da wir bis auf wenige Ausnahmen im Bereich der Wirtschaftsgymnasien kaum Fachoberschulen haben. Die beiden Begriffe werden daher auch im universitären Gebrauch bei uns synonym gebraucht. Ähnlich verhält es sich ja auch beim Abitur, das laut offiziellem Titel ja die "Allgemeine Hochschulreife" ist. Als Fachabitur wird der entsprechende Abschluss daher bezeichnet, weil er ja praktische "fachliche" Inhalte (einjähriges Praktikum) und die zweijährige Schulausbildung beinhaltet. Aufpassen muss man aber bundesländerübergreifend bei der Bezeichnung, da diese trotz der KMK nicht immer einheitlich sind. Reden wir in NRW daher von einem Fachabitur, bezeichnet dies nicht zwangsweise in einem anderen Bundesland denselben Abschluss.

Zu den Fremdsprachen: Es ist richtig, dass da eine zweite Fremdsprache als Voraussetzung gelistet ist. Allerdings macht das hier wenig aus, da wir in NRW ab der siebten Klasse respektive der sechsten Klasse eh eine zweite Fremdsprache belegen müssen und diese auch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mitnehmen müssen.