Zitat Zitat von Haudrauf Beitrag anzeigen
Post verlangt tatsächlich, dass die Adresse Ziffer für Ziffer und Buchstabe für Buchstabe jeweils identisch sein muss.
Das ist so nicht richtig. Verlangt wird es nicht. Es hilft bei der Einsortierung aber die Maschinen haben auch eine Fehlertoleranz, wie z.B. die Abkürzung str.
Wenn die Maschinen tatsächlich eine Adresse nicht erkennen können, wird die Lieferung gesondert aussortiert und dann wird manuell die Adresse ermittelt. Dafür hat die Post/DHL eine eigene Abteilung.

Zitat Zitat von Haudrauf Beitrag anzeigen
Ich habe mich bei der Post ausbilden lassen und sie dieses Jahr beendet; Vermutlich hätte ich aber in einem ähnlichen Fall einfach die Stellenleitung oder den Qualitätsmanager angerufen, ihn den Fall geschildert und in Absprache mit ihm das Paket herausgegeben oder halt eben auch nicht.
Ich weiß zwar nicht, ob wir beide vom selben Land reden aber in Deutschland gibt es kaum noch Post-Filialen. Die Filialen sind doch nur noch Kioske, die als Franchisenehmer agieren. Da gibt es keinen Qualitätsmanager oder dergleichen. Das sind doch alles nur noch angelernte Kräfte.

Zitat Zitat von Haudrauf Beitrag anzeigen
Wenn sie ihre Schilderungen der Post gegenüber tatsächlich ohne weiteres durchbringen kann und man ihr glaubt, wird sie halt keine Konsequenzen dafür bekommen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. StGB §206 Abs.2 Nr. 2.
U.u. kann das auch mächtig in die Hose gehen, denn das Unterdrücken von Postsendungen ist eine Straftat. An wen sollte denn das Paket denn sonst gehen? Es gibt ja eine Bescheinigung, dass das Paket abgeholt werden kann und zusätzlich ist die Person mit dieser Bescheinigung und Personalausweis in die Filiale gegangen. Der Fall ist hier sehr eindeutig.

Ansonsten wie Knuckels schon sagt. Falls du Twitter hast, dies dort veröffentlichen. Das lesen sie dort nicht gerne.