Ne, Urkunden zum Personenstand (Geburt, Ehe, Sterben -- die drei Aggregatzustände deutscher BürgerInnen) werden in der Regel nur von der Ausstellerbehörde beglaubigt. § 33 VwVfG stellt das auch in Abs. 1 Satz 1 klar: "Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen." (meine Fettmarkierung freilich) -- und später folgt dann ein Vorbehaltssatz, der die Rechtsvorschrift ermöglicht, mit der die Beschränkung auf die Ausstellerbehörde veranlasst ist. Und ja, das ist einigermaßen bescheuert und hängt wohl damit zusammen, dass die Grundlage der Beglaubigung im Falle der Geburtsurkunde das Geburtenbuch ist und nicht die Urkunde.
Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Bundespräsidenten Heuss ausging, dass alle Welt geschätzt würde. Und diese Schätzung war die allererste und geschah zur Zeit, da Adenauer Kanzler in Deutschland war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeder in seine Stadt. Da machte sich auf auch Babo Jo$eFF aus Sachsen, aus der Stadt Bad Schlema, in das hessische Land zur Stadt Goethes, die da heißt Frankfurt am Mississippi, weil er aus dem Hause und Geschlechte D-Flames war, damit er sich schätzen ließe mit der Jacqueline, seinem vertrauten bae; die war schwanger.