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Ehrengarde
Wenn das Originaldokument vorhanden ist, ist das örtlich zuständige Bürgerbüro, Melde- oder Standesamt dafür zuständig eine beglaubigte Abschrift zu erstellen.
Da ich nu nicht weis wo user Kot wohnt kann ich nur im allgemeinen und NRW zitieren: § 129 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 33 und 34 VwVfG in NRW.
Kostet 4,80€ und ist in keinen 10 Minuten erledigt...
@Ken: Am besten einfach die entsprechenden Paragraphen deines aktuellen Landesrecht durchforsten, ausdrucken und den Beamten um die Ohren schlagen!
Geändert von fedprod (09.04.2019 um 15:52 Uhr)
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