Ob es jetzt wirklich so intelligent ist, den Hundehaltern die Hundestuhlgänge hinterher zu tragen, um dann dazu noch im schlimmsten Falle eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weiß ich ja nicht...

Du kannst aber - Gesetz dem Fall, du solltest einen persönlich dabei erwischen - diesen dazu auffordern, die Hinterlassenschaft wieder aus deiner Tonne zu holen. Ich kenne da persönlich den folgenden Fall, dass ein Hundehalter die Aufforderung des Mülltonnenbesitzers verweigert hat und ein Bußgeldbescheid bekam. Den wollte er nicht zahlen, zog vor Gericht und das Ordnungsamt bekam Recht mit unter anderem der Begründung, dass es dem Halter zuzumuten ist, die Tüte mit der Hinterlassenschaft mit nach Hause zu nehmen, wenn keine speziell dafür ausgewiesene Entsorgungsgelegenheit gegeben ist.

Du sitzt also definitiv am längeren Hebel!