Glaub mir, es gibt soviele Ausnahmen von dieser Regeln und von diversen anderen Ausbildungsregeln. Im Prinzip kannste jeden zweiten kleineren Betrieb bei der IHK wegen irgendwas anschwärzen.
Beim einen Betrieb ist dein Ausbilder der Geschäftsführer, beim anderen machst du als Azubi laufend Überstunden oder Urlaubsvertretung und beim nächsten machste die Arbeit eines Vollzeitangestellten.