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Thema: Wutschachtel

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    o.O Man muss doch die fachliche Eignung nachweisen, bevor man ausbilden darf o.o

  2. #2
    Glaub mir, es gibt soviele Ausnahmen von dieser Regeln und von diversen anderen Ausbildungsregeln. Im Prinzip kannste jeden zweiten kleineren Betrieb bei der IHK wegen irgendwas anschwärzen.
    Beim einen Betrieb ist dein Ausbilder der Geschäftsführer, beim anderen machst du als Azubi laufend Überstunden oder Urlaubsvertretung und beim nächsten machste die Arbeit eines Vollzeitangestellten.

  3. #3
    Fachfremdheit ist aber mehr als ein Grund "anzuschwärzen" - wie Rene schon sagt prüft die zuständige Stelle normalerweise die persönliche Eignung des Ausbildenden und die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders. Wenn davon eines nicht gegeben ist, wird die Zulassung normalerweise nicht erteilt.
    Deswegen wundert es mich das Norkias Ausbilder als Fachfremder überhaupt die Zulassung bekommen hat, so nach dem Motto: "Ich Schreiner bilde nun die Fachinformatiker aus." Normalerweise sollte die zuständige Stelle da von Anfang an den Riegel vorschieben. ^^

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