Zitat von Whiz-zarD
Zahlt der Vermieter Strom und Gas?
Ich weiß nicht, wie es so in anderen Regionen ist, aber in meiner Gegend muss man der Mieter dies anmelden. Der Vermieter hat damit gar nichts am Hut.
Es sind 20%. (BGB §558 Abs. 3)
Also 20% von 320 € wären 64 €. Dementsprechend also darf die Miete in den drei Jahren maximal auf 384 € steigen.
Es gibt aber zwei Ausnahmen, wann die Knappungsgrenze nicht gilt, und zwar bei Modernisierungen und erhöhten Betriebskosten. Allerdings muss der Vermieter dies beim Mieter vorlegen und auch begründen können.
Eine Mieterhöhung muss aber immer vom Mieter zugestimmt werden. Der Mieter hat dabei eine Frist von drei Monaten und kann sich in diesen drei Monaten erkundigen, ob dies mit rechten Dingen zugeht. Ich würde also mal den Mieterverein nachfragen und ggf. die Mieterhöhung nicht akzeptieren. Wenn eine Mieterhöhung bevorsteht, hat der Mieter aber auch noch ein Sonderkündigungsrecht (BGB §561).
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