Falls es wirklich bis zur Ausweisung kommen sollte, kannst du sie notfalls (zumindest so fern es dir ernst mit ihr ist) immernoch heiraten um ihr dadurch ne Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen.
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Ob dieser Rat für einen zweiundzwanzigjährigen Student / Schüler gut ist?
Edit: Es macht aber durchaus einen Unterschied ob man arbeitet, oder nur Schüler ist.
Geändert von Leon der Pofi (03.07.2010 um 18:08 Uhr)