Na, ihre Eltern dürften da null zu sagen haben jedenfalls. Die haben sich ja auch an die deutschen Gesetze zu halten und nach diesen Gesetzen ist sie volljährig.

Ich hab natürlich keine Ahnung, aber ich kann mir gerade nicht vorstellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung nach ihrer Volljährigkeit immer noch an die Mutter gebunden ist. Das würde irgendwie keinen Sinn ergeben.

http://www.bundesregierung.de/Webs/B...uergerung.html