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  1. #1
    Zitat Zitat von Seph Beitrag anzeigen
    Da wäre wieder die Frage, nach welcher Volljährigkeit das bewertet wird. In Usbekistan liegt diese immerhin bei 16 Jahren.
    Nach der deutschen natürlich.
    Zitat Zitat
    Jedenfalls nicht lang genug um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dürften jetzt ca. 1,5 - 2 Jahre sein, die sie in Deutschland lebt. Das genaue Datum kenn ich nicht, aber werd mal fragen. Könnte auf jeden fall knapp werden mit der Minderjährigkeit bei Einreise. Aber auch nur wenn die deutsche Volljährigkeit verwendet wird.
    Klar, dass sie nicht seit 8 Jahren hier ist, das war mir klar, aber sie war noch nicht volljährig, als sie hierher kam. Das bezog sich auf das, was treeghost gesagt hat.

  2. #2
    Zitat Zitat von Eisbaer Beitrag anzeigen
    Klar, dass sie nicht seit 8 Jahren hier ist, das war mir klar, aber sie war noch nicht volljährig, als sie hierher kam. Das bezog sich auf das, was treeghost gesagt hat.
    Klar, aber es gibt ja auch noch extremfälle wo die Zeit bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre reduziert werden kann. Steht übrigens auch auf der von dir verlinkten Seite.
    Gut, dann danke nochmal für eure Tipps. Werd auf jeden Fall mal zu den Ämtern wackeln und mal sehen was rauskommt. Falls noch jemand was konstruktives beitragen möchte, gerne.

  3. #3
    Vielleicht liege ich da ja falsch, aber wenn sie hier eine Ausbildung macht (sie befindet sich doch grade in der Ausbildung oder?), hat sie dann nicht automatisch zumindest bis zum Abschluss der Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung?

  4. #4
    Ich glaube schon. Aber nein, die Ausbildung hat noch nicht angefangen. Momentan arbeitet sie nur um die Zeit bis dahin zu überbrücken. Allerdings ist da auch noch nicht sicher wielang sie dort noch arbeiten kann, weil der Vertrag demnächst ausläuft und eine Verlängerung noch offen ist.

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