Klar, aber es gibt ja auch noch extremfälle wo die Zeit bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre reduziert werden kann. Steht übrigens auch auf der von dir verlinkten Seite.
Gut, dann danke nochmal für eure Tipps. Werd auf jeden Fall mal zu den Ämtern wackeln und mal sehen was rauskommt. Falls noch jemand was konstruktives beitragen möchte, gerne.
Vielleicht liege ich da ja falsch, aber wenn sie hier eine Ausbildung macht (sie befindet sich doch grade in der Ausbildung oder?), hat sie dann nicht automatisch zumindest bis zum Abschluss der Ausbildung eine Aufenthaltsgenehmigung?
Ich glaube schon. Aber nein, die Ausbildung hat noch nicht angefangen. Momentan arbeitet sie nur um die Zeit bis dahin zu überbrücken. Allerdings ist da auch noch nicht sicher wielang sie dort noch arbeiten kann, weil der Vertrag demnächst ausläuft und eine Verlängerung noch offen ist.