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Wenn sie als Minderjährige hierher gekommen ist hat sie schon nachdem 18 Lebensjahr und noch zur Schule Ausbildung whatever geht hat sie automatisch eine Aufenthaltgenehmigung.
Da wäre wieder die Frage, nach welcher Volljährigkeit das bewertet wird. In Usbekistan liegt diese immerhin bei 16 Jahren. Dummerweise hat sie aber momentan weder Schule noch Ausbildung. Schule, naja. Wie gesagt hat sie die geschmissen, allerdings war das auch eine Abendschule um einen Realschulabschluss nachzuholen. Weiss ich jetzt nicht ob das in diesem Gesetz ebenfalls abgedeckt wird. Die Ausbildung fängt erst ab März an, das wird also nicht reichen um eine automatische Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen.
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Ja, da wäre es eben interessant zu wissen, wielange sie denn nun schon in Deutschland lebt.
Jedenfalls nicht lang genug um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dürften jetzt ca. 1,5 - 2 Jahre sein, die sie in Deutschland lebt. Das genaue Datum kenn ich nicht, aber werd mal fragen. Könnte auf jeden fall knapp werden mit der Minderjährigkeit bei Einreise. Aber auch nur wenn die deutsche Volljährigkeit verwendet wird.