Zitat Zitat von Seph Beitrag anzeigen
Da wäre wieder die Frage, nach welcher Volljährigkeit das bewertet wird. In Usbekistan liegt diese immerhin bei 16 Jahren.
Nach der deutschen natürlich.
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Jedenfalls nicht lang genug um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dürften jetzt ca. 1,5 - 2 Jahre sein, die sie in Deutschland lebt. Das genaue Datum kenn ich nicht, aber werd mal fragen. Könnte auf jeden fall knapp werden mit der Minderjährigkeit bei Einreise. Aber auch nur wenn die deutsche Volljährigkeit verwendet wird.
Klar, dass sie nicht seit 8 Jahren hier ist, das war mir klar, aber sie war noch nicht volljährig, als sie hierher kam. Das bezog sich auf das, was treeghost gesagt hat.