Zitat Zitat von R.F. Beitrag anzeigen
Das mit den Soundeffekten ist eh egal, wer nimmt sich schon die Zeit Sounds, die teilweise nichtmal eine Sekunde gehen zu überprüfen. Bei Mkaerspielen sollte man schauen, wo der Ersteller Einschränkungen macht (welche er benutzen lässt und welche einen Crediteintrag vorraussetzen). Ansonsten ja.
"Sounds" sind .wav-Dateien und können ganze Lieder erhalten, also ist da nichts mit einer Sekunde.

Und auch wenn die Sounds nur sehr kurz sind, das Urheberrecht ist auch hier wirksam. Aber wie bei unbekannten MP3s ist es meistens unmöglich nachzuvollziehen woher ein Sound kam und ob er weiterverbreitet werden darf.

Die Aussage, dass die Sounds nicht unter das Urheberrecht fallen, ist schlichtweg falsch.