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Thema: Die Sache mit dem Recht

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Wonderwanda Beitrag anzeigen
    Allerdings weiß ich nicht, ob es da Sonderregelungen für Auszüge aus einem Werk gibt, da ja bei Kritiken gerne ein paar Seiten zur Veranschaulichung gezeigt werden.
    In die Richtung geht es. Also ein Review, bzw. eine Rezension in der natürlich nicht der ganze Manga gezeigt werden soll, sondern lediglich ein paar Ausgewählte Einzelbilder. Sollte fünf auch nicht übersteigen.

    Aber so wie ihr so vermutet und wie ich bei den gefrässigen Anwälten vermute, sollte ich doch lieber mal anfragen.

  2. #2
    Das hochladen von Bildern bei NPShare o. ä. Uploadern, schützt im übrigen auch nicht vor rechtlichen Maßnahmen, da der Uploader mit dem Upload einwilligt, die Urheber- oder Verteilungsrechte an dem Material zu besitzen.

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