Ich bin kein Experte, aber ohne Einwilligung des Urhebers ist das nicht erlaubt, wie ich meine. Schließlich liegen die Verwertungsrechte (inkl. der Verbreitung) beim Urheber, in diesem speziellen Fall beim Verlag.

Allerdings weiß ich nicht, ob es da Sonderregelungen für Auszüge aus einem Werk gibt, da ja bei Kritiken gerne ein paar Seiten zur Veranschaulichung gezeigt werden.

Ich bin bei Verbreitung "fremder" Werke jedoch allgemein sehr vorsichtig. Mit dem Urheberrecht kann man leicht mal um sich schlagen.