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Thema: Von Minijobs und Arbeitsverträgen

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  1. #1

    Von Minijobs und Arbeitsverträgen

    Cheers. Ich komme ohne Umschweife mal gleich zum Thema. Folgende Vorgeschichte: Bis Ende März Bundeswehr und nun ist zum Wintersemester Beginn eines Studiums angestrebt. In der Übergangszeit erst bei Vater Staat unter der Haube, aber da sowas im Lebenslauf immer Scheisse aussieht, hab ich mich auf einen Minijob beworben - und, oh Wunder - bin nun in einem Baumarkt als Packer untergekommen. Gestern Vorstellungsgespräch, heute erster Arbeitstag.

    Nun bin ich nicht gänzlich unbedarft (hab eine abgeschl. Ausbildung als Kaufmann im Großhandel und auch schon diverse "Aushilfsjobs" hinter mir. Es gab immer einen Arbeitsvertrag - auch bei den Minijobs. Nun hat mir mein Vorgesetzter heute gesagt, dass ich es nicht versäumen soll, beim Arbeitsamt Meldung zu machen. Ich Fuchs dachte, ich würds erst machen, wenn ich einen Arbeitsvertrag (bzw. die Kopie) von denen mitbekommen kriege. Hab keine Unterschrift geleistet sondern lediglich einen Personalbogen ausgefüllt (Cheffe meinte, dass ist bei denen immer so und ich kann eine Kopie vom Bogen haben, wenn ich denn will).

    Okay, mir kommt das im Prinzip recht spanisch vor. Keine Unterschrift von meiner Seite, kein wirkliches Schriftstück o.ä. - mir ist zwar klar, dass ich ausgebeutet werde, aber für die 2-3 Monate kann ich es verschmerzen (die paar Kröten zusätzlich nehm ich dann aber gern mit ).

    Wie sieht ihr die Sache? So hinnehmen und den Sommer durchmalochen ohne groß Terz zu machen, oder mal auf den Tisch klopfen und klar machen, dass ich schon irgendwie irgendwas haben will in Sachen Vertrag - weil im Moment isses ja so, dass die von heut auf morgen Tschüss sagen können und ich dann weder nen Job noch die finanzielle Hilfe vom Staat habe (wenn ich da nu Meldung mache - ich brauch die Kohle definitiv für Fressen+Wohnen).

    Mir gehts nur darum, dass ich nicht am Ende ohne alles da stehe, wobei der Job ansich recht chillig von den Arbeitszeiten ist (6:30 Uhr morgens bis 10:30 Uhr 3-4 Tage die Woche, keine nervigen Kunden am Morgen und leere Gänge, top). Brauch eigentlich so gesehen keinen Wisch, aber es lebt sich doch sorgloser, wenn man was in der Hand hat...Kenne mich aber im Minijob-Bizz auch nicht so aus, wie ich zugeben muss. Bisher war da aber immer eine Art Schriftstück mit Verdienstangabe, Zeitangabe etc. pp. Weiß selbst dass ich rein rechtlich derzeit die Arschkarte hätte - jemand eine Meinung, die er zum besten geben will?

  2. #2
    Also mir kommt das deutlich seltsam vor; meine Freundin hatte auch mal nen Minijob als Verkäuferin bei REWE (10 Stunden pro Woche).
    Sie hat damals einen Arbeitsvertrag bekommen, den sie in Kopie an das Arbeitsamt geschickt hat.

    Ich würde also zu deinem Chef gehen und ihn um einen Vertrag bitten, da darin schließlich deine Bezahlung und ggf. Urlaubsansprüche festgehalten werden (wie du durch deine Vorkenntnis selber weißt). Zumal du mit dem Vertrag später auch besser nachweisen kannst, was du in diesen 2-3 Monaten gemacht hast.
    Könnte ja theoretisch mal interessant werden (wegen Rente oder sowas).

  3. #3
    Okay, hab mich bisschen eingelesen ins Thema und es scheint erstaunlich oft vorzukommen. Nun will ich wegen den zwei Monaten nicht unbedingt ein Faß aufmachen, was mir aber jetzt im nachhinein einfällt:

    Auf dem Personalfragebogen stand auch was bezüglich Aufstockung der RV-Beiträge - leider werde ich aus dem ganzen Kram nicht so richtig schlau bzw. weiß nicht, ob ich alles verstanden habe, was da steht.

    Hatte gestern beim ausfüllen auch nochmal nachgefragt, was dass denn heißt und der Personalverantwortliche konnte mir das auch nicht richtig erklären (kenne den genauen Wortlaut nicht mehr) aber er meinte, da meine maximale Arbeitszeit eh nicht überschritten wird tangiert mich dieser Absatz nicht wirklich - laut der Internetseite ist dem aber nicht so?! Also ich hab extra nachgefragt, ob mir Geld vom Lohn abgezogen wird, wenn ich "Ja" angkreuze (da stand auch was von 155 € etc. pp). - der Mann hinter dem Schreibtisch sagte nein, aber auch hier hab ich ja nur wiederum eine mündliche Aussage.

    Jedenfalls hab ich auf der Seite jetzt gelesen, dass generell das Arbeitsamt diese Aufstockung (?) für einen ALG II Empfänger zahlt. Und hier steige ich schlussendlich nicht mehr durch, was mein Kreuz bei "Ja" jetzt tatsächlich für Auswirkungen hat. Da steht was von 30,XX €? Heißt dass, dass man mir jetzt diese €uronen vom Minilohn irgendwie irgendwohin abführt? Hab ich mir daraus jetzt einen Nachteil geschaffen?

    Boah, soviel Shiet den man beachten muss...und das bei einem Minijob...

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