Aus diesem Grunde habe ich ja im letzten Post geschrieben das diese Taten auch nicht zu entschuldigen sind und nicht unerheblich ausfallen können. Nur sollte das eine nicht gemildert werden und das andere eben härter ausfallen, was Strafe und Nachsehen betrifft.
Laut Aussage der Tatverdächtigen jedenfalls meinte dieser so ähnlich "das er hinterher geschockt war und dies dann nicht wollte", was für mich zwar sein kann aber nie eine Entschuldigung oder eine Milderung der Strafe betrifft. Er sollte ausserdem keine Gnade vor dem Recht bekommen, nur weil er minderjährig ist oder weil er mit dieser Ausrede kommt. Zudem ist auf einem Foto zu sehen, wie die Kripo den Boden markierten, wo es anscheinend so aussieht als ob die Täter/ der Täter das Opfer auf dem Boden geschliffen haben und wieder eine Markierung wo das Opfer lag.
In den Medien stand ausserdem das der Täter das Opfer so geschlagen haben muss, dass dieser eben am Fundtag durch Passanten schlimm zugerichtet aussah und voller Platzwunden war. Er, das Opfer war praktisch mit seinem eigenen Blut übergossen und ist an diesem sogar erstickt. Wer so grausam vorgeht, der sollte auch vom Gesetz die volle Strafe erlangen, denn er handelte aus niedrigen Beweggründen, den des Spasses und des "Kicksuchens".