Weißt du, die Berufsfreiheit, wie wir sie heute kennen ist eigentlich eine Zunftfreiheit. Aka, du musst nicht mehr Mitglied einer Zunft sein, um einen Beruf ausüben zu können. Diese Zunftmitgliedschaft bzw dieser Zunftzwang - dort wo er denn zutraf - ist die einzige Beschränkung mittelalterlicher Berufsausübung. Sofern irgendjemand bereit war, dich als Lehrling zu akzeptieren oder du über andere Wege in die Zunft aufgenommen wurdest, stand dir jeder Weg frei. Das Mittelalter war kein modernes Indien mit Kasten für jeden Pipiefatzberuf sondern regelte solche Sachen über Bekanntschaften.
Wenn wir heute von "Mittelalterlicher Berufsunfreiheit" reden, dann reden wir unbewusst über die Aufhebung des Zunftzwanges während des... 17. und 18. Jhdts, wenn ich mich recht entsinne. Es stand zuvor allgemein gesagt jedem frei, jeden Beruf zu ergreifen, sofern er den einen Meister oder Aufnahme in die entsprechende Zunft finden kann. Danach kam es durch Konkurrenz zu einer so weitgehenden Versteifung, dass Landesfürsten es für vernünftig ansahen, das gesamte Zunftsystem im Sinne der Wirtschaftsentwicklung ihrer Region über den Haufen zu werfen.
Was die Hochzeit angeht liegt es ähnlich. Die Rahmenbedienungen waren so, dass man ein Mitgift erbringen musste und dementsprechend ökonomisch Schranken für die Ehe gesetzt wurden. Wer nicht die Mittel für einen Hausstand hatte, hatte nicht die Möglichkeit zur offiziellen Ehelichung des Partners.
Das Einspruchsrecht des Grundherren vom beschränkten Verzugsrecht von Leibeigenen ab. Es ist keine Zusatzregel sondern kommt einfach davon, dass Leibeigene beiden Geschlechtes nicht so einfach aus einer Region in die nächste Ausheiraten können. Das wäre faktisch ein Gütertransfer zwischen zwei Herren. Hinzu kommt, dass die Leibeigenschaft und die damit zusammen hängenden Vorschriften sich von Region zu Region unterschieden. Pauschal in den Raum zu stellen, dass eine gesetzliche Beschränkung vorhanden war ist unrichtig. Die ökonomische Beschränkung war aber definitiv überall präsent.
Geht durchaus auch an dich. Leibeigenschaft entstand weder aus Bösartigkeit noch ausschließlich aus Zwang sondern war ein Rechtsverhältnis. Aus der Leibeigenschaft gingen nebenher noch die Ministerialien hervor, die nicht unwesentlich für die "netten" Entwicklungen im Mittelalter waren. Besitz- und Erblos zu sein bedeutet nicht, dass eine Person automatisch aus Rechtlos ist. Das ist eher die Logik einer kapitalistischen Gesellschaft.Zitat