Vor Gericht kann man aber auch Anwälte für die Angeklagten brauchen.Zitat
Und eigentlich hat er auch recht. Daran, dass das ein ziemlich schäbiger Trick ist, zweifelt hier ja (wahrscheinlich) keiner. Aber die Frage, ob der Verkäufer nachweisbar eine illegale Handlung begangen hat, steht auf einem vollkommen anderen Blatt, und ich glaube, die Chancen Beweise dafür zu finden, dürften äußerst gering sein.