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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Jetzt stell dir das gleiche Szenario im Supermarkt vor.
    Da steht ein leerer Wii-Karton, der ist für 140€ als "Wii OVP" ausgezeichnet.
    Das wäre definitiv arglistige Täuschung, da ja dem Verkäufer klar ist, wie die Ausschreibung interpretiert wird und er es ja gerade auch darauf anlegt, dass man darauf reinfällt.
    Denn natürlich geht man davon aus, dass in einem Wii Karton auch eine Wii ist. Vor allem bei diesem Preis.

    Bei Ebay ist das natürlich schon etwas Anderes, im Kern bleibts aber der gleiche Sachverhalt, schon allein dadurch, dass der Karton unter "Konsolen" angeboten wurde. Ein Karton ist keine Konsole, also muss man schon allein durch die Kategorie denken, dass im Karton auch eine Konsole drin ist.
    Das war nicht der Fall, der Preis ebenfalls übertrieben hoch.
    Da finde ich, dass der Sachbestand gut genug erfüllt ist, dass man zumindest vor Ebay, Paypal und dem Verkäufer etwas ums Geld kämpfen kann.

    Arglistig bedeutet btw nur soviel wie "die Täuschung erfolgte vorsätzlich."
    Ist ja wohl gegeben.
    Ich hatte mal eine Signatur, aber dann bin ich volljährig geworden und hätte Steuern zahlen müssen.

  2. #2
    Der Startpreis war sicher nicht 130€, wie es im Supermarkt gewesen wäre. Dafür kann der Verkäufer also rein gar nichts.

    Laut Wikipedia ist nämlich "Eine Täuschung [ist] gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte."
    Es ist also noch nichtmal eine Täuschung gegeben, denn nirgends wurde erklärt, dass eine Wii drin sei.

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