Ich habe mal eine schlechte Bewertung gekriegt, weil ich einen Game Boy Advance verkauft habe und sich der Käufer lautstark darüber aufgeregt hat, dass kein Spiel dabei war (obwohl ich an keiner Stelle etwas davon gesagt hab, das eins dabei sein würde). Du hast den gleichen Fehlschluss: Eine Artikelbeschreibung muss deutlich sagen, was dabei ist, nicht was der Artikel nicht ist. Und in diesem Fall ist es eindeutig eine Verpackung für einen Wii. Punkt. Wenn Leute reininterpretieren, dass eine Verpackung immer auch ne Konsole enthält, ist das nicht das Problem des Verkäufers. Wenn du eine Kuh kaufst, beschwerst du dich auch nicht, dass sie nicht lila ist - jedenfalls nicht, wenn der Verkäufer das nicht behauptet hat.Zitat
Und für Strafanzeigen haben die wenigsten Leute Zeit, Nerven, Ahnung, und in einem Fall wie diesen (wo man einen Prozess wohl verlieren würde) auch Geld.