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  1. #21
    Hmm, ja, irgendwie hab ich jetzt echt null Hoffnung, dass da die Konsole dabei ist.

    Sollte ich den Antrag auf Käuferschutz schonmal stellen, obwohl noch keine Antwort des Verkäufers gekommen ist?

  2. #22
    Ich würde an deiner Stelle noch ein bisschen warten. Setz dir ne Frist, wenn bis... sagen wir heut abend oder morgen früh keine Antwort da ist, dann würd ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen.
    Man kann ja davon ausgehen, dass der "Verkäufer" jetzt auch drauf heiss ist, seine Kohle fürn Karton zu kriegen. Der sollte dann Mails checken.

  3. #23
    „NEU+OVP“ oder auch „Gebraucht+OVP“ würde bei mir bedeuten, dass die Konsole mit versteigert wird, so wie es im Angebot steht, ist es mMn volkommen einwandfrei, alswohl es schon eine berühmt berüchtigte Masche von Verkäufern ist, die Käufer aufs Glatteis zu führen, ggf. sogar zu betrügen. Im Angebot steht sogar explizit inkl. aller Kartons, sodass man darauf schließen kann, dass es im Angebot um...Pappkartons geht.

    Vor deinem Gebot hättest du dich einfach "besser" informieren sollen - und Lehrgeld sry, dieses Thema hatten wir doch schon vor ein paar Wochen...that's it.

  4. #24
    Ich kann jetzt ja noch 50x sagen, dass es für mich in Verbindung mit den schon vorhandenen Geboten eben nicht den Anschein erweckt hat. Hab wenig/keine Erfahrung mit sowas und dachte dann auch nicht ,,WTF, schon 81 Euro für einen Karton, da biete ich ja gleich mal mit''.

    inkl. aller Kartons ist für mich eigentlich kein Hinweis, da es auch genauso gut die Konsole hätte sein können, nur eben incl. aller Kartons.

    Es ist ja richtig, dass es nunmal zu voreilig und damit unüberlegt war, sich von dem Angebot locken zu lassen, aber das haben die Poster vor dir nun auch schon zur Genüge gesagt und ich muss es nun nicht auch noch bei jedem Post hören, wie dumm es war. Mir würde eher helfen, was man noch machen könnte. Wer keine Ratschläge hat, postet eben nicht.

    Daneben: Ja, die Abzocke von damals ging ja noch gut aus, aber was hat es hiermit zu tun? Es ist halt bitter, dass ich in fast jede erdenktliche Internetfalle getappt bin, aber so ist das nunmal - sollte der Verweis jetzt noch absichtlich darin rumbohren?

    Sorry, wenn das pissig klang, aber es ist so schon ärgerlich und dumm genug.

  5. #25
    Zitat Zitat von thickstone Beitrag anzeigen
    Ich kann jetzt ja noch 50x sagen, dass es für mich in Verbindung mit den schon vorhandenen Geboten eben nicht den Anschein erweckt hat. Hab wenig/keine Erfahrung mit sowas und dachte dann auch nicht ,,WTF, schon 81 Euro für einen Karton, da biete ich ja gleich mal mit''.
    Ein Zweitaccount ist schnell angelegt, mit dem man seine eigenen Angebote pushen kann, ist ein wichtiger Bestandteil der "OMFG sie sollen alle glauben, eine echte Wii ist enthalten"-Masche.
    Zitat Zitat von thickstone Beitrag anzeigen
    inkl. aller Kartons ist für mich eigentlich kein Hinweis, da es auch genauso gut die Konsole hätte sein können, nur eben incl. aller Kartons.
    OVP ist nur die Außenverpackung, meistens sind in der OVP noch andere Kartons, wo Kabel, Anleitungen und sonstiger Kram verstaut sind.

    War auch nicht böse von mir gemeint, ist auch mühselig darüber zu diskutieren, du solltest einfach auf die Antwort des Verkäufers warten.
    Geändert von Lucian der Graue (16.05.2010 um 15:06 Uhr)

  6. #26
    Der Käuferschutz bei Paypal ist für folgende Fälle vorhanden:
    Zitat Zitat von Paypal
    Melden Sie uns hier Ihren Konflikt

    Wir helfen Ihnen weiter, wenn es folgende Probleme mit einer Zahlung oder einem Kauf gibt:
    • Sie haben Ihren Artikel nicht erhalten.
    • Der Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
    • Jemand hat unberechtigt auf Ihr PayPal-Konto zugegriffen und eine Zahlung durchgeführt.

    Sie haben ab Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr Problem bei uns zu melden.
    Bitte wählen Sie auf der nächsten Seite aus, um welche Art von Problem es sich handelt.

    Unter Punkt 2 könntest du noch eine Chance haben. Bei der Abkürzung OVP wüsste ich jetzt auch nicht ob es 'Originalverpackt', oder 'Originalverpackung' bedeutet. Allerdings würde ich abwarten bis die Ware, oder die Antwort des Händlers da ist.
    Letzterer wird sich aber sicherlich schon auf einen Konflikt bereit machen, der wird ja sicherlich nicht erwarten dass sich die Leute mit einem 130€ teurem Karton abfinden, also mach dich schon mal auf alle erdenklichen Ausreden gefasst

    AFAIR läuft das bei Paypal so ab, dass wenn du den Käuferschutz aktivierst der Händler in einer bestimmten Frist antworten muss, damit das Geld nicht zurückgebucht wird. D.h. er kann nicht ewig auf Stumm machen. (Zumindest wars bei mir so als nicht geliefert wurde ^^')
    Geändert von Zelretch (16.05.2010 um 12:37 Uhr)

  7. #27
    Ganz ehrlich: Ich würde mir vielleicht auch das Geld simpel und einfach über Paypal zurückholen (stornieren, wenns geht) und die schlechte Bewertung des Verkäufers in Kauf nehmen, wenn er es sich traut.

  8. #28

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Zitat Zitat von La Cipolla Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich: Ich würde mir vielleicht auch das Geld simpel und einfach über Paypal zurückholen (stornieren, wenns geht) und die schlechte Bewertung des Verkäufers in Kauf nehmen, wenn er es sich traut.
    Verkäufer können meines Wissens nach nicht mehr negativ bewerten. Das liegt daran, das sie eigentlich nur Geld kassieren, sie aber Leistung bringen müssen. Und die meisten Leute zahlen ja sofort.

    Now I lay me down to sleep, I pray the Lord my soul to keep.
    If I should die before I wake, I pray the Lord my soul to take.
    ---
    Live Today, Love Tomorrow, Unite Forever.

  9. #29
    Schade für ich, aber der Trick ging schon zu den Anfängen von eBay durch die Presse und sollte eigentlich bekannt sein. Genauso wie der Verkauf von WLAN Kabeln (20m, flexibel...) Ich hätte nicht gedacht, dass das noch jemand abzieht, aber zum Glück kannst du die Vorteile
    von Paypal nutzen. Zögere nicht, ein Betrüger wird sich wohl nicht beschweren.

  10. #30
    @ Zelretch: Thx, dass ich anscheinend nicht der einzige bin, den es verwirrt ^^ Meine Mutter fand es auch nicht so mega eindeutig. Käuferschutz hatte ich schonmal, wo nix kam und da hatte der sich 10 Tage nicht gemeldet -> Geld zurück. Vielleicht hier ja auch, ist aber eher fraglich.

    @La Cipolla: Das hatte ich schon versucht, aber entweder geht es nicht oder ich finde die Option nicht. Ich habe es nicht direkt vom Paypal Konto abbuchen lassen, sondern von der Kreditkarte. Und ob man da so einfach, ohne groß Gespräche mit der Bank zu führen, zurückbuchen kann, weiß ich nicht.

  11. #31
    Der VK muss eine Wii rausrücken. Wii OVP kann auch Wii Originalverpackt heißen. Ist NUR die Verpackung gemeint MUSS das unmissverständlich gesagt werden!

    Ich empfehle ggf eine Strafanzeige!

  12. #32
    Zitat Zitat
    Ist NUR die Verpackung gemeint MUSS das unmissverständlich gesagt werden!
    Ich habe mal eine schlechte Bewertung gekriegt, weil ich einen Game Boy Advance verkauft habe und sich der Käufer lautstark darüber aufgeregt hat, dass kein Spiel dabei war (obwohl ich an keiner Stelle etwas davon gesagt hab, das eins dabei sein würde). Du hast den gleichen Fehlschluss: Eine Artikelbeschreibung muss deutlich sagen, was dabei ist, nicht was der Artikel nicht ist. Und in diesem Fall ist es eindeutig eine Verpackung für einen Wii. Punkt. Wenn Leute reininterpretieren, dass eine Verpackung immer auch ne Konsole enthält, ist das nicht das Problem des Verkäufers. Wenn du eine Kuh kaufst, beschwerst du dich auch nicht, dass sie nicht lila ist - jedenfalls nicht, wenn der Verkäufer das nicht behauptet hat.

    Und für Strafanzeigen haben die wenigsten Leute Zeit, Nerven, Ahnung, und in einem Fall wie diesen (wo man einen Prozess wohl verlieren würde) auch Geld.

  13. #33
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    Der VK muss eine Wii rausrücken. Wii OVP kann auch Wii Originalverpackt heißen. Ist NUR die Verpackung gemeint MUSS das unmissverständlich gesagt werden!

    Ich empfehle ggf eine Strafanzeige!
    OVP heißt "Originalverpackung"

    http://de.wikipedia.org/wiki/Originalverpackung

  14. #34
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    OVP heißt "Originalverpackung"
    OVP heißt auch Originalverpackt, also Neuware verpackt vom Hersteller.

  15. #35
    OVP heißt Originalverpackung.
    Es ist ein Begriff aus dem Großhandel, da Hersteller ihre Verpackung, als Ausstellungsstück, auch einzeln verkaufen.

  16. #36
    „NEU+OVP“ = Originalverpackt vom Hersteller, ungeöffnet!

    „Gebraucht+OVP“ = Nintendo Wii Konsole in OVP.

    OVP = Originalverpackung mit Anleitungen usw.

  17. #37
    Zitat Zitat von Lucian der Graue Beitrag anzeigen
    OVP heißt auch Originalverpackt, also Neuware verpackt vom Hersteller.
    Zitat Zitat von Lucian der Graue Beitrag anzeigen
    „NEU+OVP“ = Originalverpackt vom Hersteller, ungeöffnet!

    „Gebraucht+OVP“ = Nintendo Wii Konsole in OVP.

    OVP = Originalverpackung mit Anleitungen usw.
    Merkst du eigentlich nicht, dass das völlig Widersprüchlich ist?

  18. #38

  19. #39
    Ändert doch nichts an der Tatsache, dass der Verkäufer betrügerische Absichten hatte. Und das geht ja auch aus dem von Whiz-zaD verlinkten Artikel hervor:
    Zitat Zitat von Wikipedia
    Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern wie eBay verwendet. Die meisten Missverständnisse gibt es, wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Vorstellungen von „Originalverpackung“ haben. So kann gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden ist und mit versendet wird, andererseits, dass die Ware noch original verpackt (= ungeöffnet in der Originalverpackung) ist (oftmals mit „NEU+OVP“ angegeben). Aus diesem Grund sollte man im Zweifelsfall nachfragen.

    Teilweise wird auch nur die Verpackung zum Kauf angeboten. Dieser Verkauf von Originalkartons wird vielfach als Bauernfängerei empfunden, wobei zu beachten ist, dass es für Originalverpackungen einen eigenen Markt gibt. Da jedoch nur wenige Leute eine einzelne leere Originalverpackung eines Gerätes zum üblichen Preis des Gerätes kaufen würden und bei den entsprechenden Angeboten oft detailliert die technischen Daten aufgelistet werden und nur als Randbemerkung oder teilweise gar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich nur um den leeren Karton handelt, ist bei derartigen „OVP“-Angeboten eine gezielt geplante Irreführung naheliegend. Ein Ausdruck dafür ist „Schachtelbetrug“, um Betrug im strafrechtlichen Sinn handelt es sich aber nicht unbedingt.

  20. #40
    Ein weiterer Hinweis, dass es sich hierbei um "Originalverpackung" handelt, ist der Artikelzustand: Gebraucht. Also kann man Originalverpackt ausschließen, weil die Verpackung schon geöffnet wurde, sprich nicht mehr Original vom Hersteller verpackt ist.

    Ausstellungstücke im Großhandel sind Originalverpackungen, weil der Hersteller nicht ausschließen kann, dass sie nicht schon geöffnet oder beschädigt wurden. Ware aus dem Lagerraum eines Geschäftes wäre wieder Originalverpackt.
    Geändert von Lucian der Graue (16.05.2010 um 16:16 Uhr)

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