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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Tiger, du erzählst erst, was man "erwarten" soll von der Abkürzung OVP in den Kategorien "Konsolen" und "Zubehör", und dass man mit Erwartungen der Kunden rechnen soll und das daher Betrug sei, und gehst damit dann offenbar in eine recht tiefe Ebene bezüglich Auffassungsgabe und Darstellung des Angebots; wenn dann aber in einer ellenlangen Auktionsüberschrift mit vielen Ausrufezeichen und Großbuchstaben ganz am ende "(bild)" steht, was sowieso niemand liest (Habe ich auch überlesen, allerdings bin ich durch die Beschreibung drauf aufmerksam geworden), dann ist das in deinen Augen wohl deutliches Hinweisen bereits in der Überschrift; oder "gleich zum Beginn der Beschreibung", wobei du offenbar übersiehst, dass das Wörtchen "Bild" leicht untergeht in roten und fetten und großen Buchstaben drumherum?

    Zitat Zitat
    HALLO?
    Und noch ein Smiley: Jetzt fühle ich mich richtig wie in einer Pausendiskussion an der Hauptschule, ehrlich gesagt!
    Geändert von MaxikingWolke22 (26.05.2010 um 22:45 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    wenn dann aber in einer ellenlangen Auktionsüberschrift mit vielen Ausrufezeichen und Großbuchstaben ganz am ende "(bild)" steht, was sowieso niemand liest, dann ist das in deinen Augen wohl deutliches Hinweisen bereits in der Überschrift; oder "gleich zum Beginn der Beschreibung", wobei du offenbar übersiehst, dass das Wörtchen "Bild" leicht untergeht in roten und fetten und großen Buchstaben drumherum?
    Also mit dem (bild) habe ich im erstem augenblick verstanden, siehe Bild, bzw. wie auf dem Bild. Teuer könnte es für den Verkäufer werden, wenn das ein original Sony-Bild ist, wozu er kein recht hat es einfach so zu verwenden :P

  3. #3
    Wieso verkaufen denn alle Leute nur Zeug aus Ostvorpommern?


    Noch besser fand ich allerdings die bezeichnung "ps3 (120gb) Neu OVP Verpakung". Selbst wenn man das in der Kategorie Verpackung und mit dicken Lettern als "Nur die Verpackung " anpreist, könnte man mit Geld verdienen xD

    Problematischerweise nutzen 80-90% (Persönliche Schätzung) OVP als Originalverpackt. Und wenn die Artikelbeschreibung nichts hergiebt bleibt nur den Anbieter anzuschreiben. Wobei mir das nach dem fünften mal auch zu blöd wäre; Ist da auch wirklich eine DVD in der Hülle? Und selbst dann isses nur n Rohling, weil ich zu blöd war mich klarer auszudrücken xD

    Da bin ich nur froh das mir das in normalen Geschäften nicht passieren kann; Ich hätte gerne eine Schachtel Marlboro!xD

  4. #4
    In der AUktion steht aber eben nicht "Nur die Verpackung", also ists im besten Falle mißverständlich - Und das geht IMMER zu Lasten des VKs!

  5. #5
    Zitat Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
    In der AUktion steht aber eben nicht "Nur die Verpackung", also ists im besten Falle mißverständlich - Und das geht IMMER zu Lasten des VKs!
    Doch, es steht dort.
    Nur wird OVP oft fälschlicherweise als "original verpackt" interpretiert und das nutzen die Betrüger aus.
    Fakt ist aber, dass OVP nur für "Originalverpackung" steht und für nichts anderes. Alles andere sind Fehlinterpretationen.
    "Wii OVP" heißt nicht "Wii original verpackt", sondern schlicht ergreifend "Wii Originalverpackung".
    Was anderes wäre es allerdings, wenn dort "Wii+OVP" stehen würde. Dann würde es "Wii Plus Originalverpackung" heißen und die Konsole wäre dabei.

    OVP ist ein kleiner Markt im Großhandelbereich. Dort werden Originalverpackungen, für Ausstellungen, verkauft.
    Aber das hab ich schonmal verwähnt ...

  6. #6
    Hätte ich eher gewusst, dass Leute auf so n Mist reinfallen, hätt ich schon längst Fantastilliadär sein können T-T

  7. #7

    Leon der Pofi Gast
    Ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, unwissende und vor allem unintelligente Menschen auszunehmen, ist eine andere Frage. (Wenn man bereits solche eindeutigen Hinweise bekommt). Ob ich mein Glück mit der Verpackung des Samsung LEDS und diversen Konsolen versuchen sollte

  8. #8
    Und da steht sogar noch dick und fett das Wort Originalverpackungund ich glaube auch keiN Wort davon das ein I-Pad dabei ist, lesen hilft.
    Geändert von wusch (01.07.2010 um 08:58 Uhr)

    Meine Daten dürfen nur mit meiner Zustimmung verwendet werden, besonders wenn es zu kommerziellen Zwecken ist.

  9. #9
    Zitat Zitat von Leon der Profi Beitrag anzeigen
    Ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, unwissende und vor allem unintelligente Menschen auszunehmen, ist eine andere Frage. (Wenn man bereits solche eindeutigen Hinweise bekommt). Ob ich mein Glück mit der Verpackung des Samsung LEDS und diversen Konsolen versuchen sollte
    Definitiv. Ich werde mir, sobald ich volljährig bin, das Gehalt mit der Verpackung meiner Grafikkarte ordentlich aufstocken.

    Also mein Gewissen hat da kein Problem mit. Ich denke eher, dass es schlecht ist, wenn ich noch keine positiven Bewertungen habe und sich die Leute das dann ordentlich durchlesen.

  10. #10
    Gut, laut Bewertung kam der Kauf dann nie zustande, der Verkäufer wurde dann negativ bewertet worüber sich der Verkäufer dann noch beschwerte. A la "Was denn, jetzt bewertest du mich noch negativ, obwohl ich grad versucht habe, dich in deiner Dummheit zu verschaukeln? Wie gemein!" Gut, ich mein, da gehen die Meinungen natürlich weit auseinander. Wer nicht lesen kann...

  11. #11
    Nun,

    da hat er Recht. Der Käufer hat Glück gehabt, dass sein Gebot nicht zwingend war. Das würde ich natürlich auch noch reinschreiben, wenn es soweit ist.

  12. #12
    Ich bin jetzt echt froh, dass ich den Thread entdeckt habe. Ich hab' schon einige Spiele für mein NES ersteigert, die zB. mit "Super Mario Bros. OVP" angegeben waren. Natürlich lese ich IMMER die Beschreibung ganz genau durch und habe schon oft von der Masche mit den leeren Verpackungen gehört (genauso wie es mit den Handy-Attrappen ist/war), allerdings dachte ich bisher immer OVP steht für Originalverpackt. Jetzt bin ich fast ein wenig schockiert, mit welchen Tricks da gearbeitet wird.

    LG Mike

  13. #13
    Wizard's first rule: People are stupid.

    Immer und immer wieder bewiesen.

  14. #14

    Leon der Pofi Gast
    Zitat Zitat von Skar Beitrag anzeigen
    Wizard's first rule: People are stupid.

    Immer und immer wieder bewiesen.
    Und noch schwerer zu widerlegen.

  15. #15
    Wenn etwas bewiesen ist, ist es tatsächlich schwer, es zu widerlegen.

  16. #16
    Wie genau läuft das eigentlich? Die abgabe eines Gebotes ist doch praktisch ein bindender Vertrag, kann man jemanden danach, wenn er nichts mehr von sich hören lässt, wegen Mangelnder Vertragserfüllung anzeigen oder so? (Und gib eBay die dafür notwendigen Daten weiter?)

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  17. #17
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    Wie genau läuft das eigentlich? Die abgabe eines Gebotes ist doch praktisch ein bindender Vertrag, kann man jemanden danach, wenn er nichts mehr von sich hören lässt, wegen Mangelnder Vertragserfüllung anzeigen oder so? (Und gib eBay die dafür notwendigen Daten weiter?)
    Wegen Irreführung. Man kann halt immer damit argumentieren, daß aus dem Angebot nicht klar ersichtlich war, daß es eben nur die Packung ist. Der Verkäufer hat zwar darauf hingewiesen, aber nicht explizit, und damit hat er Pech.

    Stünde da jetzt wirklich drin “Dies ist kein iPad, sondern nur die Verpackung! Mit der Abgabe eines Geboten bestätigen Sie, daß Sie sich darüber im klaren sind, daß sie hier auf einen Pappkarton bieten!” und hätte er es in der Kategorie “Verpackungen und Boxen” oder wie die heißt eingestellt, dann könnte der Käufer wirklich nichts machen.

    Selbst das ist übrigens schon vorgekommen, auch wenn diese Auktionen im Normfall nicht so extreme Preise erziehen, aber immer noch deutlich mehr, als irgendeine Pappschachtel wert ist.

  18. #18
    Ich meinte, ob der Verkäufer einen anzeigen könne, weil man nicht das Geld für den Pappkarton überweist...

    cats are not characteristically disposed toward voluntary aerobic exercise

  19. #19
    Nein, weil der Kaufvertrag aus o.g. Gründen nichtig ist.

  20. #20
    Wieso? Er hat doch deutlich OVP hingeschrieben und auch auf die auf Wikipedia genannte Definition verwiesen. Gut, die Kategorie ist falsch, da kann man nichts sagen und von der allgemeine Irreführung will man gar nicht erst anfangen zu reden.

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